Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 96

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

13.32.22

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist zwischen den Bau-Sozialpartnern monatelang über dieses Gesamtpaket für die BUAG-Novelle verhandelt worden. Und es ist nach wirklich schwierigen Verhandlungen gelungen, ein Gesamtpaket zu vereinbaren, das viele Punkte enthält, die die Regelungen zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitge­bern im Bereich des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes neu festsetzen. Da hier behauptet wird, dass es eine Verschlechterung ist, möchte ich einige Punkte klarstellen.

Wir sind die erste Branche, der es mit dieser Novelle gelingt, dass beim Todesfall eines Arbeitnehmers die Abfertigung 100 Prozent beträgt, unabhängig davon, wie die Ein­kommensverhältnisse in der Familie sind.

Wir haben uns auch darauf geeinigt, dass der BUAK in Zukunft die Arbeitszeiten
von Teilzeitbeschäftigten am Bau gemeldet werden. Es ist kaum zu glauben, von 130 000 Beschäftigten in der Bauwirtschaft waren auf den Baustellen im Vorjahr 7 500 teilzeitbeschäftigt. Wegen dieser Umgehung von Vollarbeitszeit durch Teilzeit, wo Kon­trollorgane nicht wissen, wann jemand in Teilzeit, wann er in Vollzeit ist, haben wir uns darauf geeinigt, dass die Arbeitszeiten der Teilzeitbeschäftigten am Bau gemeldet wer­den müssen und somit auch die Kontrollorgane kontrollieren können.

Die Auflösungsabgabe für die BUAG-Betriebe kommt nicht zum Tragen. Im Gegenzug wird es aber eine Ersatzleistung durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse an die Arbeitsmarktverwaltung geben.

Der vierte Punkt: Verfallsfristen werden dem allgemeinen Urlaubsgesetz angepasst. Es ist richtig, Frau Kollegin Belakowitsch, das bedeutet drei Jahre. Wenn einer nach drei Jahren seinen Urlaub nicht abholt, ist der Verfall gegeben, wie bei allen anderen Ar­beitnehmern, wiewohl die Urlaubskasse die Arbeitnehmer vorab informiert: Achtung, Verfall! Hol dein Geld ab!

Der fünfte Punkt: Wir haben uns auch darauf geeinigt, dass Alturlaube vor Arbeitslo­sigkeit zu verbrauchen sind. Alle anderen Arbeitnehmer in Österreich müssen, wenn ein Dienstverhältnis beendet wird, den Alturlaub verbrauchen oder den Urlaub abfinden lassen, und erst dann beziehen sie Arbeitslosengeld. In der Bauwirtschaft haben wir eine Sonderregelung: Zwei Urlaube nimmt er mit, und den letzten Alturlaub muss er bei Kündigung durch den Arbeitgeber verbrauchen, weil er damit die Arbeitslosigkeit ver­kürzt und dementsprechend sein Jahreseinkommen erhöht.

Das „größte Kind“ ist das Überbrückungsmodell. Die Bau-Sozialpartnerschaft ist die erste Branche in Österreich, in der die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer sagen: Unse­re Leute arbeiten schwer, wir schieben sie nicht an den Staat ab, wir schieben sie nicht in eine Invaliditätspension ab, in einen Krankenstandsbezug oder in einen Arbeitslo­sengeldbezug, sondern für den Zeitraum, der einem Schwerarbeiter, einem Bauarbei­ter fehlt, übernehmen wir ihn – vom 58. bis zum 60. Lebensjahr, wenn er im Endeffekt 43 Versicherungsjahre erreicht hat – in ein faktisches Dienstverhältnis in die BUAK. Und wenn er seine 45 Versicherungsjahre hat, dann geht er nahtlos in die Schwerar­beitspension über, genau die Pension, die sich jeder Schwerarbeiter in Österreich ver­dient.

Das ist die erste Branche, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der die Leute nicht vorzeitig in eine Pension gedrängt werden, sondern mit diesem Überbrückungs­geld werden die Arbeitnehmer übernommen, sodass der Pensionsantritt um bis zu zwei Jahre später stattfindet, auch für einen Bauarbeiter.

Dafür sage ich all jenen herzlichen Dank, die an dieser Lösung mitgearbeitet haben. Das war mühsam. Das war schwer. Ich bedanke mich vor allem bei der Bauwirtschaft,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite