Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 97

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vertreten durch den Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel und den Sprecher der Bauindustrie Hans Peter Haselsteiner, dass es gelungen ist, das in vielen Monaten Verhandlungen durchzubringen. Aber ganz besonders auch allen Verantwortlichen im Sozialministerium, unserem Bundesminister Rudolf Hundstorfer und seinem Team, das wirklich schwer gearbeitet hat, recht herzlichen Dank!

Ich bedanke mich aber auch beim Koalitionspartner, der, nachdem es gelungen ist, ihn von diesem Modell zu überzeugen, es letztendlich auch mitgetragen hat, und bei all je­nen politischen Parteien hier im Nationalrat, die heute die Zustimmung geben werden.

Recht herzlichen Dank im Namen aller Schwerarbeiter, Bauarbeiter in Österreich! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer.)

13.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. 4 Mi­nuten. – Bitte.

 


13.37.08

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Es ist ja schon einiges zu diesem Modell, das uns heute vorliegt, gesagt worden. Der Kern des Ganzen ist natürlich dieses Bridging-Modell, das dem Umstand geschuldet ist, dass die Bauwirtschaft eben eine besondere und eine ziemlich geschlossene Branche ist. Das Geschlossene kann man durchaus auch mehrdeutig sehen, weil es wenig Wechsel von anderen Berufen in die Bauwirt­schaft und retour gibt. Wer einmal Bauarbeiter ist, bleibt wahrscheinlich sein Leben lang Bauarbeiter, mit den Problemen, die sich daraus ergeben, dass Bauarbeiter im Prinzip früher invalid werden können oder so abgerackert sind, dass sie nicht mehr ar­beiten können. Das kann man in den entsprechenden Statistiken zu den Invaliditäts­pensionen nachlesen, sofern diese spartenspezifisch aufgegliedert sind.

Insofern ist das ein Modell, das wahrscheinlich auch dank der relativ guten Zusammen­arbeit zwischen den Sozialpartnern derzeit nur in dieser Branche möglich ist, und das ist schade. Es ist das natürlich eine besonders betroffene Branche, und dieses Pro­blem nicht sehen zu wollen, wäre abwegig. Möglicherweise beginnt das Problem mit dieser Regelung aber dort, dass sie vielleicht trotzdem zu spät greift, weil Bauarbeiter eben nicht erst mit 58 Jahren schon ziemlich abgerackert sind.

Gerade deshalb finde ich die zweite Regelung, den Urlaub betreffend, die ja auch Teil dieser Novelle ist, im Prinzip richtig, denn wenn man Prävention als ein wesentliches Element sieht – und das tue ich –, um solchen Erkrankungen oder Abnützungen oder Invalidisierungsprozessen vorzubeugen, dann gehört sicher auch dazu, dass die Leute ihren Urlaub entsprechend nutzen und konsumieren müssen, und zwar nicht innerhalb einer Frist von zehn Jahren. Das ist ja eine Katastrophe, den Urlaub bis zu zehn Jahre stehen lassen zu können, um ihn dann mit Ablauf zu konsumieren. Da muss ich sagen: Mensch, du ruinierst dich! Das kann nicht sein. Und es ist mit dem Urlaubsgesetz auch nicht das Interesse des Gesetzgebers, dass jemand seinen Urlaub so lange stehen lassen kann.

Deshalb ist auch diese Maßnahme im Prinzip zu begrüßen. Wir stimmen dem zu.

Zum zweiten Punkt, das ist unser Antrag betreffend die Hitzeregelung: Ja, ich gestehe schon zu: Das Schlechtwetterentschädigungsgesetz ist gut, da ist etwas gelungen. Das betrifft aber auch wieder im Wesentlichen nur eure Branche. Unser Antrag würde darüber hinausgehen, denn unabhängig davon, wo man dann die Temperaturgrenze exakt einsetzt, klar ist, dass es auch andere Berufsgruppen gibt, die vor allem unter der prallen Sonne, unter den hohen Temperaturen zu leiden haben. Und klar ist auch – und auch wissenschaftlich erwiesen –, dass bei sehr hohen Temperaturen die Auf­merksamkeit, die Sensibilität der ArbeitnehmerInnen eingeschränkt ist und häufiger Unfälle passieren.

 


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