Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 123

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Ditz sein Amt nieder. Er könne Maria Fekters Kurs bezüglich der Verhandlungen mit der EU-Kommission und im speziellen die Ablehnung der Bad Bank Lösung nicht nachvollziehen. Nach der Übermittlung des Detailkonzepts Ende Juni tritt auch der Vorstand der Hypo Alpe Adria, Gottwald Kranebitter, genervt zurück.

Das ist also die Wirtschaftskompetenz der ÖVP: Den SteuerzahlerInnen werden durch wahlkampfmotiviertes Herumlavieren Milliardenkosten eingebrockt, Bankorgane wer­den übergangen, das Aktiengesetz gebrochen und ÖVP-nahe Verantwortliche verlas­sen das sinkende Schiff.

Die Budgetlüge

Kurz vor Ende der Frist hat die Finanzministerin der EU-Kommission Ende Juni ein Pa­pier zur nunmehr geplanten Vorgehensweise übermittelt. Dieses Papier beinhaltet dem Vernehmen nach folgende Punkte:

Die Österreichtochter der Hypo Alpe Adria wird wie bereits bekannt bis Jahresende verkauft.

Die Balkantöchter der Hypo Alpe Adria sollen bis Mitte 2015 verkauft werden.

Die Italientochter der Hypo Alpe Adria stellt ihr Neugeschäft ein und soll ebenfalls ver­kauft werden

Das Konzept einer bad bank ist nicht vorgesehen. In Folge dieser Unterlassung be­nötigt die Hypo Alpe Adria sofort frisches Kapital, um die drohenden Abwertungen aus­zugleichen. Dem Vernehmen nach sollen mindestens 650 Mio. Euro – möglicherweise weit mehr – für die Halbjahresbilanz 2013 benötigt werden. In Summe soll die Hypo Alpe Adria im Jahr 2013 über 2 Mrd. Euro an Steuermitteln benötigen.

Was aber tut die Finanzministerin? Sie beharrt nach wie vor auf ihrem Budget für 2013. Dort sind aber lediglich 700 Mio. Euro für die Hypo Alpe Adria vorgesehen. Dieses Geld wird bereits im August verbraucht sein. Mindestens weitere 1,3 Mrd. Euro werden voraussichtlich im Jahr 2013 nötig. In den Jahren darauf hat die Bundesregierung über­haupt nur 133 Mio. Euro pro Jahr für alle maroden Banken eingestellt. Diese Vorge­henswiese widerspricht allen Grundsätzen einer soliden Haushaltsführung.

Artikel 51(8) der Bundesverfassung besagt, dass „bei der Haushaltsführung des Bun­des die Grundsätze der Wirkungsorientierung [], der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten sind.“ Wenn die Bundesregierung im Budget und im Bundesfinanzrahmengesetz nicht sofort Vorsorge für die Milliardenzahlungen an die Hypo Alpe Adria trifft, handelt sie da­her zweifellos verfassungswidrig.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Dringliche Anfrage

1. Wie hoch schätzen Sie den finanziellen Bedarf der Hypo Alpe Adria im ersten Halb­jahr 2013 ein?

2. Wie hoch schätzen Sie den finanziellen Bedarf der Hypo Alpe Adria im zweiten Halb­jahr 2013 ein?

3. Wie beurteilen Sie die Aussagen von ExpertInnen, wonach die Hypo Alpe Adria im 2. Halbjahr 2013 ca. 1,3 Mrd. Euro benötigen wird?

4. Was sind Ihrer Meinung nach die ausschlaggebenden Gründe für den vermuteten Bedarf von ca. 1,3 Mrd. Euro im 2. Halbjahr 2013?

5. Mit welchen Abschreibungsvolumina rechnen Sie bei der Hypo Alpe Adria in den Jahren 2013 bis 2017?

 


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