lichst wenig belastet. Ein Schnellschuss ist nicht angebracht. Bad Banks generieren keinen wirtschaftlichen Mehrwert, und ich bin sehr froh, dass der Herr Kogler in der ZiB 2 laut und deutlich gesagt hat, dass es keine Garantie gibt, dass eine Bad Bank die günstigere Variante gewesen wäre. (Abg. Rädler: Schau!) – Daher, Herr Kogler, sind Sie ja selber nicht überzeugt von Ihrem Modell, sondern Sie wollen heute hier nur Wahlkampfgetöse veranstalten. (Beifall bei der ÖVP.)
Es wird zudem immer wieder erwähnt, dass eine Bad Bank weniger Eigenkapitalerfordernisse hätte. Dazu ist zu sagen, dass der langfristige ökonomische Kapitalbedarf weitgehend identisch ist und nur der regulatorische Kapitalbedarf geringer wird.
Auch eine Bad Bank muss ausreichend mit Kapital und Liquidität gefüttert werden, und die Risiken aus dem Kreditportfolio tragen dann natürlich der Staat und der Steuerzahler. Dem vermeintlichen Vorteil einer geringeren Eigenkapitalausstattung steht die Verlustübernahme gegenüber, die sich durch Abwertungen sofort im Defizit niederschlägt. Das heißt, eine Bad Bank würde für den Steuerzahler allemal teurer kommen als eine kreativere Lösung, die nicht dem Steuerzahler zuzurechnen ist. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)
Ein langfristig sinnvolles Konzept muss gut durchdacht sein. Es gibt mehrere intelligente Möglichkeiten, die die Staatsschulden nicht plötzlich in die Höhe treiben würden. Das wäre etwa der Fall, wenn nicht der Staat die Mehrheit an einer Verwertungsgesellschaft hält, sondern andere, private Institutionen. Von den Bad-Bank-Enthusiasten wird nur allzu gerne übersehen, dass mit der Übertragung von problematischen Assets auf eine Bad Bank erhebliche Verluste plus ein erhöhtes Defizit und eine Erhöhung der Staatsschuld für den Steuerzahler entstehen.
Solange das Beihilfeverfahren noch nicht abgeschlossen ist, fehlt die Entscheidungsgrundlage, und planlose Schüsse in die Luft möchte ich vermeiden. Jetzt liegt der Kommission der Restrukturierungsplan vor. Erst auf Basis der Kommissionsentscheidung ist ein weiteres Vorgehen zielführend und möglich.
Unterschiedliche Varianten werden analysiert und unter Einbindung der Bank und der Task Force durchgerechnet. Sobald die Kommissionsentscheidung vorliegt, kann und wird die bestmögliche Variante rasch umgesetzt.
Zu den Fragen 13 und 15:
Im Bundesfinanzgesetz 2013 sind in der UG 46 700 Millionen € für Kapitalzuschüsse an die Hypo Alpe-Adria eingeplant. Da in der UG 46 ausreichend Rücklagen verfügbar sind, wäre eine Änderung des BFG und des BFRG nicht erforderlich.
Zur Frage 14:
Bei den 133 Millionen €, die in der UG 46 als Auszahlungen eingestellt sind, handelt es sich zum Großteil, nämlich 128 Millionen €, um die zweckgebundenen Einzahlungen aus dem Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe. Sie haben vielleicht nicht mehr in Erinnerung, dass der Zuschuss zur Stabilitätsabgabe zweckgebunden für Sanierungen von Banken ist und daher nicht zu den Ertragsanteilen der Länder gezählt wurde. In weiser Voraussicht haben wir genau das so gestaltet. Bei den restlichen 5 Millionen € handelt es sich um sonstige Auszahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit.
Zur Frage 16:
Per 30. Juni 2013 bestehen Haftungen für die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG in Höhe von insgesamt 15,8 Milliarden €. Davon entfallen 1,8 Milliarden € auf Haftungen des Bundes und 14 Milliarden € auf Haftungen des Landes Kärnten. Die Haftungen reduzieren sich aufgrund der Fristigkeiten der zugrunde liegenden Kapitalmarktinstrumente. Die übernommenen Haftungen nach IBSG in Höhe von 0,6 Milliarden €
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