Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 205

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das heißt, auch Kinder von ausländischen Müttern, wo der Vater Österreicher ist, sind dann automatisch Österreicher. Die ÖVP hat zuerst gemeint, die Vaterschaftsanerken­nung sollte noch vor der Geburt erfolgen. Gott sei Dank ist es in den Verhandlungen noch gelungen, die Frist bis auf acht Wochen nach der Geburt zu erstrecken.

Jetzt weiß ich, dass Sie kritisieren, dass das für Kinder gilt, die ab jetzt, ab August, ge­boren werden, und nicht rückwirkend. Es gibt in vielen Gesetzen Stichtagsregelungen. Das ist so, daher muss man da jetzt einmal positiv in diese Richtung schauen.

Es gibt weiters eine Erleichterung bei den Adoptivkindern. Das sind unmündige minder­jährige Kinder, wo es bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft natürlich nicht darauf ankommt, ob sie straffällig gewesen wären und ob sie sich auch selbst erhalten kön­nen. Und da erfolgt die Verleihung der Staatsbürgerschaft durch die Behörde innerhalb von sechs Wochen. Ich bin überzeugt, dass das im Sinne der Kinder, im Sinne von unmündigen minderjährigen Kindern einmal ein positiver und sehr, sehr guter Schritt ist.

Die raschere Verleihung, nämlich nach sechs Jahren, auf Vorschlag von Staatsse­kretär Kurz ist eine Variante. Ich bin nicht davon überzeugt, dass es jetzt einen so gro­ßen Run darauf geben wird. Es gibt eine relativ hohe Sprachhürde. – Ja, das stimmt. Voraussetzung ist entweder die Beherrschung der Sprache oder freiwilliges soziales Engagement. – Ja, das soll so sein und ist eine gute Variante, um ganz einfach die Zeit zu reduzieren, da wir in Österreich mit unseren zehn Jahren, die nun einmal bei der Einbürgerung normal sind, relativ restriktiv in Europa sind, die anderen europäischen Länder haben viel kürzere Zeiten für die Einbürgerung.

Herr Kollege Kößl, mich hat etwas an Ihren Ausführungen gestört – vielleicht kann es ihm dann jemand ausrichten –: Man kommt einem behinderten Menschen nicht entge­gen, wenn es für ihn leichter ist, die Staatsbürgerschaft zu bekommen. Er hat einen Rechtsanspruch darauf. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist ein toller und guter Erfolg; Kollegin Königsberger-Ludwig hat sich dafür auch sehr eingesetzt. Wenn ein behinderter Mensch infolge seiner Krankheit seinen Lebens­unterhalt nicht selbst bestreiten kann und nicht hinreichend gesichert ist, dann soll er die Möglichkeit haben, die Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Die Opfer des Nationalsozialismus wurden berücksichtigt. Da wurde eine Lücke ge­schlossen. Es ist erneut eine kurzfristige Variante, dass die betroffenen Menschen um die Staatsbürgerschaft ansuchen können.

Die Putativ-Österreicher waren auch eine Problematik, die sich aufgetan hat, während wir über das Staatsbürgerschaftsrecht verhandelt haben. Es kann durch einen Irrtum, der eigentlich im Amt passiert, jemand glauben, österreichischer Staatsbürger zu sein. Speziell für Männer, die dann oft Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, ist es schwierig, wenn sie auf einmal erfahren, dass sie nicht österreichische Staatsbürger sind. – Auch das wurde korrigiert. Und das, so meine ich, ist auch eine sehr positive Sache.

Ich glaube, dass man Menschen, die künstlerisch begabt sind, speziell mit dieser Lö­sung entgegenkommt, dass sie nicht ein durchgehendes Einkommen nachweisen müs­sen, sondern dass sie die besten drei Jahre der letzten sechs heranziehen und um die Staatsbürgerschaft ansuchen können. Ich glaube, dass das eine gute Variante ist. Gut ist auch, dass dabei auf den Antragszeitpunkt abgestellt wurde, denn damit kann man auch Menschen, die zum Beispiel Saisoniers sind, berücksichtigen.

Und vor allen Dingen ist eine sehr positive Sache in diesem Gesetz, dass der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, wenn eine ausländische Frau hier ein Kind bekommt, jetzt auch als ausreichendes Einkommen betrachtet wird.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite