Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 204

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Pech, dass sie zwei- oder dreitägige Lücken im Visum, im Pass hatten. Mensch ärgere dich nicht! Das Ganze geht an den Anfang zurück, und die zehnjährige Frist beginnt von vorne zu laufen. Auch dazu findet sich in der Regierungsvorlage von SPÖ und ÖVP kein einziges Wort.

Das wurde sowohl im Experten-Hearing im Innenausschuss als auch davor in mehre­ren Zeitungsmeldungen thematisiert. Der Regierung ist es offensichtlich kein Anliegen. Das ist wieder nicht Integration, nicht Inklusion, nicht Zusammenleben, sondern nur ei­ne willkürliche Hürde auf dem Weg zu gleichen Rechten.

Nächste Baustelle: In Österreich kommen jährlich 10 000 Kinder im Inland als Auslän­der auf die Welt. Das sind sogenannte Ausländer, die im Inland auf die Welt kommen, die im Inland aufwachsen, die das Ausland in vielen Fällen gar nicht gesehen haben. Und ich frage mich: Was für ausländische Kinder sollen das sein, die hier geboren werden, hier aufwachsen und eigentlich Teil dieses Landes sind? Aber unser Staats­bürgerschaftsgesetz macht sie noch immer zu Ausländern. Das heißt, wir haben auch eine aktive Ausländerproduktionspolitik, leider unterstützt von SPÖ und ÖVP, die aus Kindern, die hier geboren werden und hier aufwachsen, Ausländer macht. Und auch das scheint der Regierung kein Anliegen zu sein.

Diese ganzen Baustellen bleiben mit der Regierungsvorlage. Es gibt ein paar kleine Verbesserungen. Diese habe ich teilweise auch im Innenausschuss angesprochen. Großteils sind das Verbesserungen, die vom Verfassungsgerichtshof erzwungen wur­den, da Gesetzesteile als verfassungswidrig aufgehoben wurden. Das heißt, auch da hat die Bundesregierung eigentlich nicht aus eigenem Willen etwas verändert, sondern sie musste es verändern, da es der Verfassungsgerichtshof vorgeschrieben hat.

Zum Schluss: Was wäre ein Staatsbürgerschaftsgesetz für das 21. Jahrhundert? – Das wäre ein Staatsbürgerschaftsgesetz, das hier geborene und hier aufwachsende Kinder nicht künstlich zu Ausländern und Ausländerinnen macht. Das wäre ein Gesetz, das sagen würde, wie in England, in Frankreich, in den Niederlanden, in Schweden und in vielen anderen Ländern, dass Menschen, die fünf Jahre legal in diesem Land leben, sich an die Gesetze gehalten haben und sich selbst versorgen können, gleiche Rechte für gleiche Pflichten bekommen.

Bis das erreicht ist, werden wir weiterhin unsere Stimme erheben. Denn wir haben viel­leicht nicht alle die gleiche Herkunft in unserem Land, aber wir haben eine gemeinsa­me Zukunft. Und um die Gestaltung dieser Zukunft in Respekt und mit gleichen Rech­ten und gleichen Pflichten geht es. In diesem Sinne erwarten wir eine echte Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes und nicht ein Flickwerk, wie es derzeit vorliegt. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen.)

19.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Lueger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Pendl: Ich glaube, das wird erfrischend!)

 


19.53.39

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Ja, es stimmt, Frau Kollegin Korun, es müssen einige Änderun­gen im Staatsbürgerschaftsgesetz geschehen, da es VfGH-Erkenntnisse gegeben hat. Und die werden bereinigt. Diese Bereinigung, denke ich mir, ist eine positive Sache, denn die Gleichstellung der ehelichen und unehelichen Kinder ist, so meine ich, schon einmal der erste Schritt in die richtige Richtung. Denn bis dato war es so: War die Mutter Österreicherin, war es kein Thema. Ist die Mutter nicht Österreicherin und nur der Vater Österreicher, konnte das Kind die Staatsbürgerschaft nicht erlangen. Das wurde mit diesem Gesetz jetzt korrigiert.

 


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