Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 208

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auch möglich sein muss, dass man, wenn jemand eines der Grundkriterien für die Staatsbürgerschaft plötzlich nicht mehr erfüllt – wenn er kriminell wird, wenn er sich nicht mehr zur Republik bekennt, wenn er plötzlich der Meinung ist, dass er sich einer extremistischen islamistischen Gruppe et cetera anschließen will –, die Frage stellt: Willst du überhaupt noch österreichischer Staatsbürger bleiben?

Ich glaube daher, dass die Staatsbürgerschaft auf Probe und die Aberkennung zwei elementare Punkte sind. Die Staatsbürgerschaft an und für sich ist ein elementares Bürgerrecht mit Rechten und Pflichten. Damit sollte man keinesfalls spielen. Ich sehe das auch nicht als Spiel, sondern ich sehe das als einen Schritt, der Ihrer Meinung nach zur Integration beiträgt. – Ich glaube, der Schritt ist überflüssig und wird keinen wesentlichen Integrationsfortschritt bringen, und daher lehnen wir das ab. (Beifall beim BZÖ.)

20.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Gerstl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.06.04

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Frau Bundesminister! Ich glaube, die vorige Debatte hat klar gezeigt, wohin der Weg geht. Den rechten Parteien ist dieser Entwurf viel zu wenig extrem, und den linken Par­teien, sprich den Grünen, ist er ganz genauso zu wenig extrem – nur jeweils in die an­dere Richtung. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo würden Sie uns einordnen?)

Die Freiheitlichen wollen, dass im Grunde niemand integriert wird – ich übertreibe jetzt ein bisschen – und dass niemand die Staatsbürgerschaft bekommt, und die Grünen wollen, dass im Grunde jeder die Staatsbürgerschaft bekommt.  Zwischen diesen bei­den Extremvarianten befinden wir uns hier im Haus, und das, was vorliegt, ist genau die gute Mitte. Das, was der Herr Staatssekretär vorgelegt hat, zielt darauf ab, dass die Staatsbürgerschaft nur dann verliehen wird, wenn ein integrationspolitischer Prozess schon stattgefunden hat. Das ist der entscheidende Punkt.

Herr Kollege Westenthaler, die Staatsbürgerschaft wird erst verliehen – ich glaube, das haben Sie vorher falsch verstanden –, wenn der integrationspolitische Prozess vollzo­gen ist. Und dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Verleihung erfolgt, so wie wir das bisher gehabt haben, nach zehn Jahren, oder es besteht, wenn sich eine Per­son ganz besondere Verdienste erworben und ein ganz besonders intensiver integra­tionspolitischer Prozess stattgefunden hat, die Möglichkeit der Verleihung bereits nach sechs Jahren. (Zwischenruf des Abg. Strache.)

Ich glaube, das ist es, was die Österreicherinnen und Österreicher wirklich wollen. Sie wol­len, dass sich die Menschen zu Österreich bekennen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Es soll so sein, wie Kollege Vilimsky gesagt hat: Diese Leute sollen mit Kopf und Hirn bei der Sache sein, sie sollen mit dem Herzen da sein, sie sollen sich auch ehrenamt­lich in Interessenvertretungen engagieren, und sie sollen bereits ein entsprechendes gesichertes Lebenseinkommen haben. Sie sollen wirklich sagen: Ich habe hier eine neue Heimat gefunden, ich beantrage daher die österreichische Staatsbürgerschaft, und diese ist mir auch etwas wert. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Frau Kollegin Korun, diesen Menschen soll es auch wert sein, etwas dafür zu zahlen, weil sie das gerne haben wollen. Wenn nämlich etwas nichts kostet, dann ist es auch nichts wert. – Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Frau Kollegin Korun! Ich möchte daher, weil meine Redezeit sehr begrenzt ist, nur noch einen letzten Punkt ansprechen, um den es im Ausschuss gegangen ist: Herr Kollege Pilz hat – er ist heute leider nicht da – verlangt, dass Staatsbürgerschaften


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