Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 209

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nach der Gesinnung vergeben werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ganz arg!) – Ich möchte heute nicht das wiederholen, was ich im Ausschuss schon gesagt habe, sondern ich möchte jetzt gerne wiederholen, was der Vertreter von „SOS Mitmensch“ am Dienstag im „Report“ gesagt hat.

Herr Alexander Pollak von „SOS Mitmensch“ hat zur Frage des ORF, ob man Erdo­gans Anhängern die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verleihen solle, wie der Grünpolitiker Peter Pilz gefordert hat, gesagt: Von unserer Seite ist es ganz klar ein de­mokratiepolitischer Irrweg, demokratische Grundrechte mit bestimmten Gesinnungen zu verknüpfen. Demokratie ist kein Gesinnungswunschkonzert! – Zitatende.

Frau Kollegin Korun: Auch wenn Menschen vielleicht Gesinnungen zum Ausdruck brin­gen, die jetzt nicht überall beliebt sind oder von uns als nicht richtig erachtet werden, haben diese Personen trotzdem demokratische Grundrechte wie etwa das Aufenthalts­recht oder auch das Recht, wählen zu gehen. – Zitatende.

Frau Kollegin Korun! Herr Kollege Pilz! Mir ist es als Verfassungssprecher ganz wich­tig, dass hier in dieser Republik nach Artikel 18 der Bundesverfassung vorgegangen wird, nämlich dass die gesamte Verwaltung nur aufgrund von Gesetzen erfolgt und nicht nach Gesinnungen. Das enttäuscht mich von Ihnen. Ich sehe Sie da in einer Rei­he mit den Wiener Grünen, die jahrelang für Volksbefragungen gestanden sind und nach den Volksbefragungen den Willen des Volkes nicht angenommen haben. (Abg. Neubauer: Wo ist denn Herr Pilz?)

Frau Kollegin Korun, das entspricht nicht der österreichischen Bundesverfassung. Es wäre klug, wenn Sie Ihre Gesetze nicht nach Gesinnungen auslegen, sondern nach der österreichischen Bundesverfassung. (Beifall bei der ÖVP.)

20.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Hagen. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.10.35

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Grüß Gott, Herr Staatssekretär! Frau Bundesminister! Herr Präsident! (Abg. Wöginger: Grüß Gott!) Es wurde hier jetzt schon einiges dargelegt, was aus verschiedenen Sichten betreffend das Staatsbürger­schaftsgesetz sehr wohl zutrifft oder auch weniger zutrifft.

Ich darf gleich vorwegnehmen: Wir werden dieser Änderung des Staatsbürgerschafts­gesetzes zustimmen, weil das ein Schritt in die richtige Richtung ist. Diese Änderung ist sicherlich noch nicht das Nonplusultra, aber sie ist ein Schritt in die richtige Rich­tung.

Man muss das einmal so betrachten: Als gelernter Polizist, der ich vor ein paar Tagen mein 25-jähriges Polizei- beziehungsweise Gendarmerie-Dienstjubiläum feiern durfte, hatte ich natürlich auch mit jenen Menschen zu tun, von denen Herr Vilimsky gespro­chen hat. (Abg. Neubauer: War das in Ihrer Zeit beim BZÖ oder beim Team Stro­nach?)

Im Hinblick auf das Bild, das mir diese Menschen vermittelt haben, muss ich Ihnen recht geben, dass tatsächlich Menschen dabei sein, die früher eine Staatsbürgerschaft bekommen haben, obwohl sie sie nicht verdient haben. Das muss ich ganz offen sagen. Ich habe mich oft über die Verleihungspraxis gewundert und bin überzeugt: Da war Handlungsbedarf gegeben. In den letzten Jahren wurde unter einer Vorregierung im Bereich der Fremdenpolitik einiges verändert, und es wurden viele Verbesserungen geschaffen. Und wenn ich mir jetzt die vorliegenden Änderungen des Staatsbürger­schaftsgesetzes anschaue, dann muss ich sagen: Die verkürzten Verleihungsverfahren für Adoptivkinder erscheinen mir sinnvoll zu sein. Warum soll das nicht sinnvoll sein?

 


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