Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 210

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Warum sollte ein Kind, das heute mit einem halben Jahr oder einem Jahr hier adoptiert wird, bis zu zehn Jahre warten, bis es die österreichische Staatsbürgerschaft be­kommt? Das Kind wird wie ein leibliches Kind der Eltern behandelt, die das Kind adop­tiert haben. Daher ist es nicht einleuchtend, dass dieses Kind dann, wenn es mit sei-
ner Familie auf Urlaub fährt, ein Visum für gewisse Staaten oder was auch immer braucht.
 – Die diesbezügliche Änderung ist für mich nachvollziehbar.

Außerdem meine ich, dass die vorzeitige Verleihung für Fremde, die sich hier in einem Verein, etwa bei der Feuerwehr, in die Gesellschaft einbringen, ein Anreizsystem ist. Meine Damen und Herren! Das ist sehr wohl vernünftig, denn es gibt sehr viele Staats­bürgerschaftswerber, die sich sehr gut integrieren, anpassen und bemühen, und ich meine, das sollte auch belohnt werden!

Allerdings muss man sich natürlich auch  da gebe ich dem Kollegen Westenthaler recht – die Möglichkeiten bei einer Aberkennung für den Fall überlegen, dass das Gan­ze missbraucht wird. Das ist in den jetzigen Änderungen noch nicht enthalten, ich mei­ne aber, Herr Staatssekretär, dass man einen solchen Schritt im Auge behalten sollte.

Ich möchte zwei Beispiele bringen.

Erstens: Den „Freiheitskämpfern“ – unter Anführungszeichen – beziehungsweise den Jihadkämpfern in Syrien muss man selbstverständlich die Staatsbürgerschaft sofort ab­erkennen!

Zweitens: Wir alle erinnern uns an den Fall desjenigen, der die türkische Staatsbürger­schaft anscheinend jetzt noch hat, der aber in Ägypten den österreichischen Pass zerrissen und angezündet hat. Er ist österreichischer Staatsbürger, und diesem muss die Staatsbürgerschaft sofort aberkannt werden, meine Damen und Herren. Das ist ein klarer Fall. (Beifall beim Team Stronach.)

Für diese Fälle sollen aber nicht jene Menschen leiden, die sich hier bemühen, sich zu integrieren und anzupassen, und die die Sprache lernen. So ist etwa im Fall des Bra­silianers, der angesprochen wurde, überhaupt nicht verständlich, warum ein solcher Mensch nicht österreichischer Staatsbürger werden kann.

Nun zum Fall des irrtümlich als Staatsbürger Gehandelten: Er leistet seinen Wehr­dienst ab, erfüllt seine Pflichten, irgendwie wird er aber falsch geführt und dann kommt heraus, dass er nicht österreichischer Staatsbürger ist. Was spricht in diesem Fall da­gegen, dass dieser Mann die Staatsbürgerschaft bekommt? Er hat wie ein Österreicher gelebt, hat hier alle Pflichten erfüllt. Warum, bitte, soll er die Staatsbürgerschaft nicht bekommen?

Der nächste Punkt ist die Gleichstellung von unehelichen Kindern. Wenn der Vater Ös­terreicher ist und das Kind dann zum Vater kommt und sich um die Staatsbürgerschaft bemüht: Warum soll man da nicht Gnade walten lassen und sagen, dass dieses Kind ja Österreicher ist?

Diese Fälle haben meiner Ansicht nach absolut ihre Berechtigung und Richtigkeit. Da kann man sicherlich zustimmen.

Ich möchte, weil wir jetzt ja mehrere Tagesordnungspunkte besprechen, auf den An­trag der Grünen betreffend die Staatenlosen eingehen. Ich habe einen Fall im Vorde­ren Bregenzerwald, in Langen bei Bregenz, erlebt: Die Eltern dieses Mannes sind im Zweiten Weltkrieg von Südtirol, wenn ich es richtig im Kopf habe, geflüchtet. Die Staatsbürgerschaft haben sie in Österreich nie bekommen, sie waren also Staatenlose. Dieser Mann ist mittlerweile 62 Jahre alt; er hat 40 Jahre lang als Staatenloser eine Fir­ma geführt. Jetzt ist er in eine Notsituation gekommen und hat die Härte des österrei­chischen Staates kennengelernt: Er hat nämlich null Anspruch, er hat Anspruch auf nichts. Und das kann es auch nicht sein!

 


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