Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 211

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In solchen Fällen können die Menschen meiner Meinung nach wirklich nichts für ihre Situation. So ist zum Beispiel dieser Mann ja nicht selbst als Staatenloser hierherge­kommen, sondern er wurde hier als Staatenloser geboren. Und meiner Ansicht nach hat auch in einem solchen Fall klarerweise Gnade zu walten. (Beifall beim Team Stro­nach.)

Ich habe noch ein kleines Beispiel, nämlich einen Antrag der Freiheitlichen betreffend die Südtiroler: Die Südtiroler – das ist für mich auch nachvollziehbar – haben die Staats­bürgerschaft nicht freiwillig aufgegeben. Auch in diesem Fall müsste man darüber nach­denken, dass diese Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn sie diese wünschen, wieder zurückbekommen. Das ist eine vernünftige Sache, das können wir auch unterstützen. Das sollte man vielleicht auch angehen, Frau Minister!

Es gibt also viel zu tun. Es kann dies nur ein erster Schritt sein, allerdings ein Schritt in die richtige Richtung, und deswegen bekommen Sie unsere Unterstützung. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Kurz. – Bitte.

 


20.17.11

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben heute einen Modernisierungsschritt auf der Agenda, nämlich die Weiterentwicklung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. – Ich darf, da Sie hier so zen­tral sitzen, mit ein paar Worten an Sie, Herr Abgeordneter Vilimsky, und an Sie, Frau Abgeordnete Korun, beginnen.

Herr Abgeordneter Vilimsky, Sie haben vorhin gesagt, dass die österreichische Staats­bürgerschaft ein hohes Gut ist. – Diesbezüglich stimme ich zu 100 Prozent mit Ihnen überein! Außerdem haben Sie gesagt, dass es früher oftmals leichtfertige Vergaben der Staatsbürgerschaft gegeben hat, die dazu geführt haben, dass wir heute Leute in Österreich haben, die österreichische Staatsbürger sind, ohne ein Wort Deutsch zu sprechen. – Auch in diesem Punkt bin ich zu 100 Prozent bei Ihnen. Sie haben recht: Es war nicht gut, dass das so gewesen ist.

Ich kann Sie aber gleichzeitig beruhigen: Wir schaffen mit dem neuen Gesetz keinen leichtfertigen Ausverkauf der österreichischen Staatsbürgerschaft, sondern ganz im Gegenteil: Die österreichische Staatsbürgerschaft unterliegt nach wie vor ganz klaren Kriterien, und im internationalen Vergleich ist sie nach wie vor eine grundsätzlich relativ schwer zu erreichende Staatsbürgerschaft, was aus meiner Sicht auch gerechtfertigt ist, weil sie ja ein hohes Gut ist.

Zu Ihnen, Frau Abgeordnete Korun: Sie haben gesagt, dass es bei dem alten Gesetz viel Verbesserungsbedarf gegeben hat. Ich möchte Sie einladen, vielleicht auch die positiven Seiten zu sehen. Wir haben eine Verbesserung für Menschen mit Behinde­rungen geschaffen. Wir habe eine Verbesserung für Putativösterreicher geschaffen. Wir haben eine Gleichstellung von unehelichen Kindern geschaffen. Wir haben einge­führt, dass die Staatsbürgerschaft in einem feierlichen Rahmen vergeben werden muss. Auch das ist, wie ich glaube, ein sinnvoller Schritt, denn es ist wohl nicht gescheit, je­manden dazu einzuladen, dass er Staatsbürger wird, und die Staatsbürgerschaft dann in einem bürokratischen Akt zu vergeben, als wäre das keinen Festaktwert und als wä­re das etwas, wofür man sich genieren muss.

Wir haben aber auch einen Paradigmenwechsel betreffend die allgemeine Vergabe der Staatsbürgerschaft zustande gebracht. Wir sind vom reinen Augenmerk auf die Aufent­haltsdauer abgegangen, und zwar in Richtung Anreizsystem. Und ich bin vollkommen


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