Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 217

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Dr. Obwexer eingefordert hat, sieht klare Richtlinien, die für die Südtiroler zutreffend sind. Ja, alle Forderungen, die vom Ausschuss an dieses Gutachten gestellt wurden, konnten erfüllt, ja sogar übertroffen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da Italien selbst das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft in der Verfassung verankert hat, ist auch die Beibehaltung der ita­lienischen Staatsbürgerschaft bei Zuerkennung der österreichischen Staatsbürger­schaft kein Problem, wäre also möglich. Die doppelte Staatsbürgerschaft – das sagt auch Landeshauptmann Durnwalder in Südtirol – wäre zur Absicherung der eigenen Autonomie auch für Südtirol ein doppeltes Signal.

Wenn in der EU von 28 Mitgliedstaaten bereits 25 das Prinzip der doppelten Staats­bürgerschaft haben, dann sollte es auch für Österreich kein Problem darstellen, un­seren Landsleuten in Südtirol diese doppelte Staatsbürgerschaft zuzuerkennen. (Beifall bei der FPÖ.)

Als im letzten Jahr eine Südtirol-Delegation hier im Parlament zu Gast war, haben sich alle Delegationsteilnehmer für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgesprochen. Auch die grünen Delegierten namens Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba haben hier vor uns gesagt, dass sie damit überhaupt kein Problem haben, weil es auch Grundsatz der italienischen Verfassung ist.

Diese Delegation wurde dann bei Staatssekretär Lopatka vorstellig, und dort wurde auch die Frage gestellt, ob es bei einer solchen Vorgehensweise Österreichs eventuell zu diplomatischen Auseinandersetzungen, Unstimmigkeiten kommen könnte. Staatsse­kretär Lopatka hat versichert, dass das Freundschaftsverhältnis zu Italien so gefestigt sei, dass es dazu nicht kommen würde, auch dahin gehend also keine Probleme zu er­warten seien.

Wenn also in diesem Fall die historisch gewachsene österreichische Minderheit dieses Ansinnen an uns richtet, dann sollten wir – wenn wir schon alle rechtlichen Fragen ge­klärt haben, und das ist der Fall – diesem Ansinnen auch tatsächlich nachkommen. Das Parlament könnte die Verleihung mit einfacher Mehrheit heute hier schon be­schließen.

Die Bundesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat heute somit die Wahl, den Südtirolern diese doppelte Staatsbürgerschaft zukommen zu lassen.

Die Südtiroler Volkspartei als Schwesterpartei der Österreichischen Volkspartei hat letzte Woche in einem einstimmigen Vorstandsbeschluss die doppelte Staatsbürger­schaft als Hauptprinzip für die Wahlen im Oktober 2013 festgelegt, meine sehr geehr­ten Damen und Herren. Das passiert erstmalig in der Geschichte der Südtiroler Volks­partei, dass so eine Forderung im Wahlprogramm an erster Stelle steht. Das haben wir zu respektieren, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir können uns nicht mehr aus der Verantwortung stehlen und sagen, der Ruf aus Südtirol muss kommen, sonst könnte Österreich nicht reagieren. – Der Ruf ist da!

Und wenn man nach Südtirol eingeladen wurde, hat man in vielen Sonntagsreden ge­hört, wie den Menschen dort in Sonntagsreden immer wieder entsprechende Verspre­chungen gemacht wurden – und da sind viele dabei gewesen –: Man will sich in Ös­terreich hier im Parlament für die doppelte Staatsbürgerschaft einsetzen, hat man ge­hört. Man will sich für die Verankerung der Schutzmachtfunktion einsetzen, hat man gehört. Man will sich für die Begnadigung aller Südtirol-Aktivisten einsetzen, hat man gehört. Und man hat auch gehört, dass man sich für die Entfernung beziehungsweise Umgestaltung der faschistischen Relikte in Südtirol einsetzen will. – Bis heute ist nichts von den Versprechungen übrig geblieben (Beifall bei der FPÖ), bis heute hat man nichts davon eingehalten, meine sehr geehrten Damen und Herren!

 


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