Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 224

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Wir haben das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz, das Asylgesetz und was weiß ich noch welche Untergesetze und Einzelgesetze. Ein Beam­ter, der einen Fall zur Abwicklung bekommt, muss zunächst einmal drei Gesetze prü­fen, damit er weiß, welches er anwenden darf.

Wir haben da eigentlich einen Gesetzesdschungel, der auch dafür mitverantwortlich ist, dass die Zuwanderungs- und Ausländergesetzgebung in diesem Land nicht ordentlich funktioniert oder nicht so funktioniert, wie sie funktionieren sollte. Daher ist es ganz dringend notwendig – und das wäre auch ein Wunsch betreffend die nächste Legisla­turperiode, denn dieses Mal wird es sich ja nicht mehr ausgehen –, tatsächlich ein einheitliches Fremdenrecht aus einem Guss zu schaffen, das für Rechtssicherheit und tatsächlich für schnelle Verfahren sorgt, denn die Verfahren dauern nach wie vor zu lange und es ist nach wie vor Rechtsunsicherheit gegeben. (Präsidentin Mag. Pram­mer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir haben nach wie vor ein Problem mit der Gestaltung und in der Umsetzung, in der Realisierung dieser Gesetze. Fragen Sie bei der Fremdenpolizei nach! Dort stöhnt man auch bereits, weil man nach wie vor Probleme hat, was die Umsetzung der Gesetze anlangt.

Ein einheitliches Fremdenrecht aus einem Guss zu machen, das wäre ein Meilenstein gewesen! Das würden wir uns von Ihnen in der nächsten Legislaturperiode, für den Fall, dass Sie dann noch dafür Verantwortung tragen, wünschen, denn das braucht Ös­terreich für eine geordnete und sichere Zuwanderung, aber auch für eine, bei der wir als Österreicher entscheiden, wer zu uns kommt, und nicht jemand anderer. (Beifall beim BZÖ.)

20.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Faze­kas. – Bitte.

 


21.00.05

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Wir haben schon gehört, es geht hier um Anpassungen zahlreicher Gesetze im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Inneres an die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Hervorzuheben ist zum Beispiel der Aspekt, dass es nunmehr bei Aktionen der unmit­telbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt eine Beschwerdemög­lichkeit bei dem zuständigen Verwaltungsgericht gibt. Das ist, glaube ich, auch eine wesentliche Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger, was den Rechtsschutz be­trifft.

Ein kleiner Aspekt ist enthalten, der in der Diskussion nicht zu wenig Bedeutung hat, den ich nicht ganz unerwähnt lassen möchte. Es geht um die Harmonisierung der Si­cherheitsaspekte auf den internationalen Flughäfen, auf den europäischen Flughäfen. Ich bin ganz froh darüber, wenn man überlegt, dass auch auf dem internationalen Flug­hafen in Wien Schwechat 24 Millionen Passagiere abgefertigt werden, fast täglich 70 000 Menschen unterwegs sind und natürlich eine Unzahl an Sicherheitsaufgaben anfällt. Es landen nicht nur hohe Staatsgäste mit ihren Flugzeugen, vielleicht nicht ganz freiwillig, und werden mit unterschiedlichen Facetten sicherheitspolizeilicher Handlungs­weisen konfrontiert, sondern es gibt Aspekte, die die vielen Reisenden be­treffen, und daher ist es notwendig, dass mit dieser Bestimmung auch dafür gesorgt wird, dass ein­heitliche Standards in ganz Europa geschaffen werden und dass mit dem Luftfahrtsi­cherheitsgesetz auch Änderungen eingebaut werden, damit das Sicherheitspersonal des Flughafens und der Fluglinien, das bisher nicht zu kontrollieren war, jetzt wieder zu kon­trollieren ist.

 


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