nen – bereits eine Zufriedenheit von mehr als 90 Prozent gibt. Nichtsdestotrotz war es uns wichtig, an den verschiedenen Schrauben zu drehen und Verbesserungen herbeizuführen.
Was sind die Eckpunkte der Verbesserungen? – Zum Ersten ist es das Ausbildungspaket. Wie Sie wissen, gibt es gerade für Zivildiener, die sich bei Rettungsorganisationen aktiv einbringen, eine sehr umfassende Ausbildung. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, auch eine Ausbildungsmöglichkeit in anderen Bereichen – im Krankenbereich, im Altenbereich und im Behindertenbereich – zu schaffen. Das ist auch eine sehr gute Entscheidung, die sehr zukunftsorientiert ist, da wir ja alle um die demographische Entwicklung wissen und ganz klare Zahlen auf dem Tisch liegen, dass wir eine hohe Anzahl an Pflegekräften brauchen. Wenn wir daher in diesen Bereich investieren, dann gehen wir auch davon aus, dass es uns gelingen wird, viele Zivildiener im Altenbereich und im Behindertenbereich zu behalten.
Deswegen ist es ein gutes Investment, für das die Mittel zur Hälfte vom Sozialministerium und zur Hälfte vom Innenministerium aufgebracht werden – eine finanzielle Unterstützung für die Ausbildung in der Höhe von 70 Prozent der Kosten, maximal 1 700 €, die einfach gut angelegt ist.
Zum Zweiten ist es uns vor allem wichtig, dass die Zivildiener entsprechend ihrer Kompetenz, ihren Fähigkeiten, eingesetzt werden können. Das heißt, in Zukunft soll es auch so sein, dass die berufliche Kompetenz eingebracht werden kann. Ich denke da im Speziellen an Ärzte, die nicht Hilfsdienste machen müssen, sondern auch im ärztlichen Dienst eingesetzt werden können. Das bringt Vorteile für alle – für die Zivildiener, für die Einsatzorganisationen und natürlich auch für diejenigen, die betreut werden.
Zum Dritten war es uns auch wichtig, Bürokratie abzubauen und vor allem Flexibilität bei der Zuweisung sicherzustellen. Bisher war es so, dass eine Zuweisung bis zu zwei Wochen vor dem Antrittstermin gemacht werden konnte. In Zukunft wird es eine Frist von drei Tagen geben, wenn die Zustimmung des Zivildieners vorhanden ist. Das verschafft mehr an Flexibilität und mehr an Freiraum, vor allem auch für die Einsatzorganisationen.
Zum Vierten ist es uns wichtig, dass vor allem auch die Fähigkeiten und die Kompetenzen, die man sich während des Zivildienstes angeeignet hat, angerechnet werden können. Deswegen wird es am Ende des Zivildienstes eine sogenannte Kompetenzbilanz geben, die ganz klar die Fähigkeiten und Kenntnisse darlegt, die erworben worden sind. Es wird angeführt, welche Ausbildungen absolviert wurden und welche Tätigkeiten während des Zivildienstes ausgeführt wurden. Wie diese Kompetenzbilanz im Detail ausschauen wird, wird durch eine Verordnung festgelegt werden.
Eine weitere Neuerung, bezüglich derer ich auch dem Herrn Arbeits- und Sozialminister Danke sage, ist, dass es möglich sein wird, den Zivildienern auch eine Studien- und Berufsberatung anbieten zu können, wobei vor allem auch das AMS eine wichtige Drehscheibe darstellt.
Außerdem ist es uns wichtig, dass die Zivildiener die Möglichkeit haben, die Einrichtung, in der sie tätig sind, zu bewerten. Warum ist uns das wichtig? – Weil das Qualität sichert und vor allem auch einen guten Umgang des Personals mit den Zivildienern sicherstellt.
Eine weitere Neuerung, die bereits kurz angesprochen wurde, die nicht unmittelbar mit dem Zivildienst zusammenhängt, ist das Freiwillige Soziale Jahr. Wir machen es möglich, dass jene jungen Männer, die den sozialen Dienst im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres absolvieren, das auch als Zivildienst angerechnet bekommen. Somit werden jene, die dieses Freiwillige Soziale Jahr machen, auch jenen gleichgestellt, die einen Auslandsdienst leisten.
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