Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 233

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nen – bereits eine Zufriedenheit von mehr als 90 Prozent gibt. Nichtsdestotrotz war es uns wichtig, an den verschiedenen Schrauben zu drehen und Verbesserungen herbei­zuführen.

Was sind die Eckpunkte der Verbesserungen? Zum Ersten ist es das Ausbildungs­paket. Wie Sie wissen, gibt es gerade für Zivildiener, die sich bei Rettungsorganisa­tionen aktiv einbringen, eine sehr umfassende Ausbildung. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, auch eine Ausbildungsmöglichkeit in anderen Bereichen – im Krankenbereich, im Altenbereich und im Behindertenbereich – zu schaffen. Das ist auch eine sehr gute Entscheidung, die sehr zukunftsorientiert ist, da wir ja alle um die demographische Ent­wicklung wissen und ganz klare Zahlen auf dem Tisch liegen, dass wir eine hohe Anzahl an Pflegekräften brauchen. Wenn wir daher in diesen Bereich investieren, dann gehen wir auch davon aus, dass es uns gelingen wird, viele Zivildiener im Altenbereich und im Behindertenbereich zu behalten.

Deswegen ist es ein gutes Investment, für das die Mittel zur Hälfte vom Sozialminis­terium und zur Hälfte vom Innenministerium aufgebracht werden – eine finanzielle Unterstützung für die Ausbildung in der Höhe von 70 Prozent der Kosten, maximal 1 700 €, die einfach gut angelegt ist.

Zum Zweiten ist es uns vor allem wichtig, dass die Zivildiener entsprechend ihrer Kom­petenz, ihren Fähigkeiten, eingesetzt werden können. Das heißt, in Zukunft soll es auch so sein, dass die berufliche Kompetenz eingebracht werden kann. Ich denke da im Speziellen an Ärzte, die nicht Hilfsdienste machen müssen, sondern auch im ärztli­chen Dienst eingesetzt werden können. Das bringt Vorteile für alle – für die Zivildiener, für die Einsatzorganisationen und natürlich auch für diejenigen, die betreut werden.

Zum Dritten war es uns auch wichtig, Bürokratie abzubauen und vor allem Flexibilität bei der Zuweisung sicherzustellen. Bisher war es so, dass eine Zuweisung bis zu zwei Wochen vor dem Antrittstermin gemacht werden konnte. In Zukunft wird es eine Frist von drei Tagen geben, wenn die Zustimmung des Zivildieners vorhanden ist. Das ver­schafft mehr an Flexibilität und mehr an Freiraum, vor allem auch für die Einsatzorgani­sationen.

Zum Vierten ist es uns wichtig, dass vor allem auch die Fähigkeiten und die Kompe­tenzen, die man sich während des Zivildienstes angeeignet hat, angerechnet werden können. Deswegen wird es am Ende des Zivildienstes eine sogenannte Kompetenz­bilanz geben, die ganz klar die Fähigkeiten und Kenntnisse darlegt, die erworben wor­den sind. Es wird angeführt, welche Ausbildungen absolviert wurden und welche Tä­tigkeiten während des Zivildienstes ausgeführt wurden. Wie diese Kompetenzbilanz im Detail ausschauen wird, wird durch eine Verordnung festgelegt werden.

Eine weitere Neuerung, bezüglich derer ich auch dem Herrn Arbeits- und Sozialmi­nister Danke sage, ist, dass es möglich sein wird, den Zivildienern auch eine Studien- und Berufsberatung anbieten zu können, wobei vor allem auch das AMS eine wichtige Drehscheibe darstellt.

Außerdem ist es uns wichtig, dass die Zivildiener die Möglichkeit haben, die Einrich­tung, in der sie tätig sind, zu bewerten. Warum ist uns das wichtig? – Weil das Qualität sichert und vor allem auch einen guten Umgang des Personals mit den Zivildienern si­cherstellt.

Eine weitere Neuerung, die bereits kurz angesprochen wurde, die nicht unmittelbar mit dem Zivildienst zusammenhängt, ist das Freiwillige Soziale Jahr. Wir machen es mög­lich, dass jene jungen Männer, die den sozialen Dienst im Rahmen des Freiwilligen So­zialen Jahres absolvieren, das auch als Zivildienst angerechnet bekommen. Somit wer­den jene, die dieses Freiwillige Soziale Jahr machen, auch jenen gleichgestellt, die ei­nen Auslandsdienst leisten.

 


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