Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 234

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Ganz wichtig ist auch, dass das Freiwilligenjahr für Rettungsorganisationen aufge­macht wird. Wer wird davon vor allem profitieren? – Im Speziellen natürlich die Frauen, für die die Möglichkeit geschaffen wird, in diesen Bereich hineinzuschnuppern, als Al­ternative zum Zivildienst für Frauen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute wird diese Novellierung beschlossen. Ab morgen geht es voll und ganz an die Umsetzung. Ich möchte die Gelegenheit nut­zen, allen Expertinnen und Experten, allen Trägerorganisationen, die mitgearbeitet ha­ben, den beide Ministerien – dem Sozialministerium und dem Innenressort – und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die daran mitgewirkt haben, Danke zu sagen. Mein Dank gilt auch dir, sehr geehrter Herr Minister, lieber Rudi, für diese wirklich gute Ko­operation. Wir können sagen, es ist uns wieder einmal gelungen, den Zivildienst noch ein Stück besser zu gestalten. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

21.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


21.36.02

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesministerin, Sie ha­ben auf die Volksbefragung im Jänner Bezug genommen, genauso wie viele meiner Vorrednerinnen und Vorredner. Auch ich möchte es tun. Warum? – Weil sich viele Menschen für die allgemeine Wehrpflicht und für den Zivildienst ausgesprochen haben, im Verständnis, aber auch in der Erwartung, dass der Einsatz junger Menschen für die Allgemeinheit ein wertvoller ist und als solcher von den Betroffenen auch wahrgenom­men werden kann.

In vielen Gesprächen mit den Menschen wurde das zum Ausdruck gebracht, und ich halte es daher für sehr wichtig, dass wir diesen berechtigten Forderungen der Bevölke­rung Rechnung tragend den jungen Männern nun eine reformierte Wehrpflicht anbieten können und heute eine Zivildienstreform beraten können, die den Zivildienst attraktiver macht.

Ein paar Punkte darf ich ansprechen, speziell aus dem Blickwinkel der Zivildienstein­richtungen. Ich halte es für sehr gut, dass beim Einsatz der Zivildiener auch die Qualifi­kation der Zivildiener – deren Kenntnisse, Fähigkeiten und Ausbildungen – eine Rolle spielt. Ich sehe das positiv für die Zivildiener selbst, aber auch für die Einrichtungen.

Es wurde auch festgelegt, dass die späteste Zuweisung vor Antritt des Zivildienstes von bisher zwei Wochen auf drei Tage verkürzt wurde – ein sinnvoller Wunsch von Ein­richtungen und Zivildienern. Damit wird die gesamte Abwicklung flexibler und vor allem kann bei kurzfristigen Ausfällen dem Wunsch der Einrichtungen Rechnung getragen werden.

Noch ein Wort zum Anreizsystem, zum verstärkten Anbieten von Ausbildungen im Be­reich der Gesundheits- und Sozialberufe, wie etwa Heimhelfer, Kindergartenbetreuer oder Behindertenbetreuer, und der damit verbundenen teilweisen Rückerstattung der Ausbildungskosten: Das ist meiner Meinung nach ein besonderes und gutes Angebot für die Zivildiener.

Noch ein Wort zum Interesse von Zivildienern an Gesundheits- und Sozialberufen. Als politisch Mitverantwortlicher im Sozialhilfeverband Steyr-Land kann ich berichten, dass 10 Prozent der Zivildiener in unseren Alten- und Pflegeheimen nach Absolvierung ihres Zivildienstes ihren Berufswunsch beziehungsweise ihren Beruf hin zu Sozial- und Ge­sundheitsberufen verändern. Das heißt, der Zivildienst ist für die Zivildiener eine gute


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