Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 236

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Aus Sicht der Einrichtungen sind drei Punkte ganz wichtig: Erstens ist es ein Vorteil, dass es möglich ist, kurzfristig zugewiesen zu werden. – Das ist bei jungen Menschen wichtig, gerade bei Studierenden; das war bisher vielleicht ein wenig zu unflexibel. Zu­künftig ist das wirklich sehr rasch und unbürokratisch möglich.

Zweitens: Wenn Zivildiener durch Unfall oder Krankheit ihren Zivildienst unterbrechen müssen – ich habe das selber als Einsatzleiter von Zivildienern schon erlebt –, dann haben sie nur schwer die Möglichkeit, die restliche Zeit abzudienen. Das wird jetzt durch die Überschreitungsmöglichkeit von maximal zwei Plätzen für zwei Monate neu geregelt und der Praxis angepasst.

Drittens: Es gibt auch bei den Krankmeldungen Verbesserungen, die durch die Ab­stimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden durchaus etwas kompliziert und schwer­fällig waren.

Abschließend gilt mein Dank der Frau Bundesminister, und zwar dafür, dass sie das Ziel erreichen konnte, in gemeinsamer Arbeit mit Sozialminister Hundstorfer bis Jah­resmitte ein neues Modell, eine Novelle vorzulegen. Vielen Dank auch für die vielen Ideen, die bei dieser Diskussion um die Novellierung eingebracht wurden.

Zum Schluss muss ich ganz offen sagen: Ich kenne keine Einrichtung, die so effizient und schlagkräftig arbeitet wie die Zivildienstverwaltungs-GmbH. Da wird wirklich spar­sam gewirtschaftet, und ein schlagkräftiges Team weist junge Menschen schnell und unbürokratisch zu.

Auch in Sachen Service wird gute Arbeit geleistet, und das kann nur im Sinne aller sein. Vielen Dank! Ich glaube, wir können heute alle diesem Modell gerne zustim­men. (Beifall bei der ÖVP.)

21.43

21.43.47

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Es wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ZDG-Novelle 2013 samt Titel und Eingang in 2537 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Damit ist natürlich auch die verfassungsmäßig erforderliche Mehrheit ge­geben. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2537 der Beila­gen angeschlossene Entschließung betreffend Evaluierung der „Freiwilligen Jahre“ nach dem Freiwilligengesetz 2012.

 


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