Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 324.)
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2537 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Schaffung besonderer bundesgesetzlicher Regelungen für Auslandsdienste.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 325.)
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 2538 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (2434 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden (SPG-Novelle 2013), und über den
Antrag 2176/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz – SPG), BGBl. I Nr. 53/2012, geändert wird (2549 d.B.)
28. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1982/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schließung der Schutzlücken im 2. Gewaltschutzgesetz zum Schutz und zur Sicherheit von Gewaltopfern, insbesondere von Kindern und Jugendlichen (2550 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 27 und 28 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill zu Wort. – Bitte.
21.47
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Verbesserungen für mehr Opferschutz, für mehr Gewaltschutz sind natürlich zu begrüßen, aber es braucht ganz klar eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen und von Maßnahmen, die sich ineinander verschränken. Das ist das Wichtigste im Opferschutzmanagement, im Gewaltschutz.
Jede vierte bis fünfte Frau erleidet zumindest einmal in ihrem Leben eine Form von Gewalt durch den Beziehungspartner. Häusliche Gewalt bedeutet jedoch oft nicht, dass es nur eine Straftat ist, die dann geahndet werden kann, sondern es ist oft eine Summe von Straftaten, eine Gewaltgeschichte, die sich ereignet.
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