Es ist ein komplexes System. Da geht es oft um Misshandlung, um Kontrolle, um Isolation, um Demütigung, um Machtansprüche, um Einschüchterungen, um das Benutzen der Kinder, um das Schaffen finanzieller Abhängigkeiten, um ökonomische Gewaltanwendungen, Drohungen, Nötigungen, Zwang, körperliche und sexuelle Gewaltanwendungen. – Das alles ist natürlich mit nichts zu rechtfertigen und muss mit allen Maßnahmen, die einerseits der Legislative, aber andererseits auch der Exekutive bereitstehen, geahndet werden.
In ungefähr der Hälfte aller Fälle von Betretungsverboten – es sind rund 7 600 im Jahr – sind minderjährige Kinder mitbetroffen. Direkt betroffen werden laut Schätzungen der Experten und Expertinnen rund 100 Kinder pro Jahr.
Die selbst erlebte Gewalt, aber auch die Gewalt, die miterlebt wird, ist für Kinder zweifelsohne dramatisch und natürlich auch traumatisierend.
Wenn der Partner weggewiesen wird, sind Kinder oft ein Instrument für den weggewiesenen Partner, zum Beispiel um Nachrichten zu übermitteln, aber auch um Druck auszuüben – keine Frage – oder ihnen Schuldgefühle zu machen.
Die Ausweitung des Betretungsverbotes, die jetzt hier beschlossen wird, nämlich auf Schulen, Kindergärten und Horte für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, die unmittelbar und direkt der Gefährdung von Leben, Gesundheit und Freiheit ausgesetzt sind, ist ein erster Schritt – keine Frage –, aber es ist eben nur ein erster Schritt.
Alle Schutzlücken, die gerade von den ExpertInnen beanstandet werden, werden damit jedoch auf keinen Fall geschlossen. Es steht auch in dem Gesetz, dass Kinder in Österreich einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Schutz und Fürsorge haben. Diesem Satz wird auch dieses Gesetz leider nicht gerecht. Das heißt, auf der einen Seite werden die Schutzlücken nicht geschlossen, was Frauen und den Opferschutz anbelangt, und auf der anderen Seite natürlich auch nicht, was die Kinder betrifft. Da gibt es auch breite Kritik der Opferschutzeinrichtungen, die nicht ganz eingeflossen ist.
Das heißt, das, was die Innenministerin immer wieder angedeutet hat, dass sie gemeinsam mit den Opferschutzeinrichtungen und gemeinsam mit den ExpertInnen eine nachhaltige, gescheite Novelle für den Kinderschutz umgesetzt hat, das finden wir auf keinen Fall in diesem Gesetz. Es ist einfach leider nur ein erster Schritt.
Gewalt ist mit nichts zu rechtfertigen. Die Exekutive muss unterstützt werden. Die Justiz muss unterstützt werden. Die Opferschutzeinrichtungen müssen unterstützt werden. Die Jugendwohlfahrt muss unterstützt werden. Und es braucht ein System von allen Akteuren und Akteurinnen, um gemeinsam Gewalt tatsächlich zu verhindern. (Beifall bei den Grünen.)
21.50
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.
21.50
Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Bevor ich zum Tagesordnungspunkt einiges sagen möchte, bringe folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (2549 d.B.) über die Regierungsvorlage (2434 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizei-
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