gesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden (SPG-Novelle 2013)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden (SPG-Novelle 2013) (2434 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (2549 d.B.) wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Z 9 wird der Ausdruck „1. September“ durch den Ausdruck „1. September 2013“ ersetzt.
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Geschätzte Damen und Herren, ich möchte vorweg einmal der Frau Bundesminister ein herzliches Dankeschön sagen, dass sie die Taskforce Kinderschutz ins Leben gerufen hat. Anlass war ein Mord von einem Vater an seinem Kind in St. Pölten. Mit dieser Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes wird das Kind, das Opfer in den Mittelpunkt gestellt. Sie bringt eine Ausweitung des Betretungsverbotes bei häuslicher Gewalt. Es ist ein wichtiger Schritt zum besseren Schutz von Kindern vor familiärer Gewalt. Und sie sieht die Verpflichtung der Exekutive vor, die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, wenn Derartiges gegeben ist.
Mit dieser Novellierung wird das Betretungsverbot auf Schulen, Kindergärten, Horte, also auf alle Kinderbetreuungseinrichtungen ausgedehnt. Kinder sollen in diesen Betreuungseinrichtungen vor dem Zugriff des Weggewiesenen geschützt werden. Deshalb auch die Verständigung der betreuenden Personen in diesen Institutionen durch das einschreitende Sicherheitsorgan. Es ist also auf jeden Fall erforderlich, wenn es zu einer Wegweisung kommt und Kinder in der Schule sind, dass der Schulleiter, die Lehrer und natürlich auch der Schulwart von der Exekutive verständigt werden über diese Situation, damit für den Fall, dass der Weggewiesene in die Schule kommen sollte, alle von dieser Wegweisung informiert sind.
In dieser SGP-Novelle wird außerdem darauf verwiesen, dass es, wenn der Weggewiesene in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt, bis zu einer Festnahme kommen kann. Es ist eine Verwaltungsübertretung gegeben, wenn er gegen das Betretungsverbot verstößt, und, wie gesagt, es kann bis zu einer Festnahme gehen, wenn er in der strafbaren Handlung verharrt.
Also insgesamt glaube ich, dass es eine wichtige Ausweitung des Betretungsverbotes und des Wegweisungsgebotes ist. Es ist sicherlich ein ganz, ganz wichtiger Schritt, um Kinder vor Gewalttätern zu schützen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
21.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
21.55
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes schließen wir eine weitere Lücke im Gewaltschutz für Frauen, im Gewaltschutz für Kinder, auch im Schutz vor häuslicher Gewalt. Wenn wir heute diese Novelle beschließen, sind wir einmal mehr Vorreiter im europäischen Gesamtkontext. Wir haben hier viel vorzuweisen: das Gewaltschutzgesetz 1, das Gewaltschutzgesetz 2. Wir haben das
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