Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 240

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Stalking unter Strafe gestellt und beschließen nun die Ausweitung des Betretungsver­botes zum Schutz der Kinder, die sich in der Schule, die sich im Hort befinden. Das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt im Bereich des Gewaltschutzes, des Schutzes vor Gewalt gegen Frauen, die Menschenrechtsverletzung Nummer eins ist, aber auch, wie heute schon gesagt wurde, vor Gewalt gegen Mitbetroffene, wie es die Kinder oft sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde schon einiges zu diesem Bereich gesagt. Morgen werden wir durch die Ratifizierung der Konvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt einen weiteren Schritt setzen und hier noch einmal ein Zeichen setzen, dass dieses Problem, dass diese Menschenrechtsverletzung für uns ein sehr wichtiger Bereich unserer Gesetzgebung im österreichischen Parlament ist und wei­terhin sein wird. Und darauf, sehr geehrte Damen und Herren, können wir stolz sein und bin ich auch stolz.

Wenn heute noch nicht darauf hingewiesen wurde, möchte ich das tun, weil mir das sehr wichtig ist: Neben der Ausweitung des Betretungsverbotes, neben der Ausweitung auch der einstweiligen Verfügung, neben den Verwaltungsstrafen und neben der Zwangsgewalt, die diesbezüglich auch ausgeübt werden kann, ist als zusätzliche Maß­nahme vorgesehen, und das ist ein sehr wichtiger Beitrag, dass auch die Täterarbeit finanziert wird. Und das wird immer wieder von den Gewaltschutzeinrichtungen betont: Wir müssen auch mit den Tätern arbeiten, und ich spreche hier bewusst nicht in der weiblichen Form, weil es zu über 90 Prozent männliche Täter sind, die diese Gewalt ausüben. Dass Täterarbeit auch entsprechend gemacht werden muss und dass mit der zusätzlichen Ausweitung des sogenannten MARAC-Prozesses – und das ist etwas sehr Wichtiges – die Hochrisikofälle gesondert behandelt werden, dass dieses Projekt ausgeweitet wird, das war eine wichtige und notwendige Forderung der Gewaltschutz­zentren, der Frauenhäuser. Nicht nur die zwei Bezirke, die in Wien jetzt schon damit arbeiten, sondern auch zwei zusätzliche Bundesländer sollen in Zukunft damit arbeiten.

Wir haben hier schon verschiedene Zahlen, zum Beispiel aus Großbritannien, wo sich gezeigt hat, dass durch diese Konferenzen für Hochrisikofälle diese Gewaltfälle – und hier geht es wirklich oft um Leben und Tod – um 42 Prozent gemindert werden konn­ten.

Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein notwendiger und wichtiger weiterer Schritt in Bezug auf die Prävention und in Bezug auf das Gewaltschutzgesetz in Öster­reich. Und daher können wir diesem Gesetz und der Ausweitung mit Freude zustim­men. (Beifall bei der SPÖ.)

21.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


21.58.33

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Wurm, auch wenn mir jetzt nicht ganz klar war, von welcher Zwangsgewalt Sie da gerade gesprochen haben, eines ist mir aber schon wichtig festzustellen: Natürlich muss man auch mit den Tätern umge­hen, natürlich muss man auch den Zugang zu den Tätern suchen, aber viel wichtiger ist der Opferschutz. Die Opfer sollten im Mittelpunkt unseres polizeilichen wie auch ge­sellschaftlichen Interesses stehen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Gartelgruber: Bravo! – Abg. Mag. Wurm: No na!)

Ich denke, das ist nicht nur ein wichtiges Anliegen, das uns alle berühren sollte, son­dern das ist auch eine Sache, die aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen, gerade wenn es um Gewalt in der Familie, Gewalt gegen Kinder, Gewalt gegen Frauen geht, im­mer zu wenig herausgearbeitet wird. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Gartelgruber: Bravo!)

 


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