Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 241

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Zu dieser Regierungsvorlage konkret. Wir stehen diesen Erweiterungen der Regeln für das Betretungsverbot durchaus differenziert gegenüber. Es ist ein guter, es ist ein wichtiger Ansatz, dass man den Opferschutz, nämlich den Schutz von Kindern, von Müttern, erhöht, indem man das Betretungsverbot auch auf Schulen, auch auf Kinder­betreuungseinrichtungen ausweitet. Das ist wichtig, weil es den Schutz erhöht, aber die Art und Weise, wie man das in diesem Gesetz praktiziert, ist doch etwas, sagen wir einmal, oberflächlich und pauschal.

Wenn es nur darum geht, dass man den Leiter einer Schule von einer solchen Maß­nahme verständigt – auch natürlich von der Aufhebung einer solchen Maßnahme –, aber das nicht weiter regelt, wie man das insbesondere im urbanen Bereich, wo es Schulen mit mehreren hundert Schülern, mit mehreren hundert Lehrern gibt, praktizie­ren soll, ohne dass Bilder in Umlauf gebracht werden, ohne dass datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt werden, dann stelle ich mir das doch etwas kompliziert vor. Ich denke, das ist eine Abwälzung einer wichtigen, einer notwendigen Sache, allerdings sehr oberflächlich geregelt, auf den Schulleiter, der dann mitunter oder wahrscheinlich an die Grenzen des Machbaren stoßen wird.

Die Frage ist, ob man mit derart oberflächlichen und unpraktikablen oder, besser ge­sagt, suboptimalen Lösungsansätzen tatsächlich das bewirken kann, was man ei­gentlich beabsichtigt, nämlich eine Verbesserung der Schutzmechanismen für Kinder in Schulen und in Kinderbetreuungseinrichtungen. Daher sehen wir hier in Bezug auf diese Erweiterung der Betretungsverbote durchaus noch einen Verbesserungsbedarf.

Hinsichtlich meines Antrages darf ich mich bedanken, dass die Anregung, nämlich dass man im Sinne der Abgeltung von finanziellen Schäden, die durch die polizeiliche Inanspruchnahme von Sachen entstehen, nunmehr eine Ausweitung dahin gehend vorgenommen hat, dass es nicht mehr nur bei der Gefahrenabwehr zu einem finan­ziellen Ausgleich kommt, sondern dass diese quasi Abgeltungen auch bei einer Hilfe­leistung durch polizeiliches Einschreiten erfolgen. Das war ein Manko, weil zwar die Inanspruchnahme von Sachen bei Hilfeleistung durch die Exekutive durchaus möglich war, allerdings der Schaden den Betroffenen nicht ersetzt wurde, weil es hier einfach keine rechtliche Grundlage gab. Mit diesem Antrag ist dieses Manko zum Wohle der Betroffenen beseitigt worden, und ich bin Ihnen sehr dankbar, dass man das in diese Regierungsvorlage aufgenommen hat.

Alles in allem ein guter Ansatz, wichtige Erweiterungen, allerdings ein bisschen eine suboptimale Umsetzung, was die Praktikabilität betrifft, und eher wohl bald wieder eine evaluierungsbedürftige Frage der Betretungsverbotslage bei Schulen und Kinderbe­treuungseinrichtungen. (Beifall bei der FPÖ.)

22.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich habe noch nachzuholen, dass der schon vorhin eingebrachte Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Kößl ordnungsge­mäß eingebracht wurde und auch mit in Beratung steht.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.

 


22.03.12

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Kollege Herbert, mir ist jetzt nicht klar, ob ihr jetzt zustimmt oder nicht. Sie haben zwar gesagt, grundsätzlich gut, aber es fehlt etwas.

Ich sage dazu, vorher gab es kein ausgeweitetes Betretungsverbot bei Kinderbetreu­ungseinrichtungen, Horten et cetera, jetzt gibt es eines, und das ist der Punkt. Daher kann man dem nur zustimmen. Natürlich, dass man alles besser machen kann, ist auch klar, es ist ja nie alles fertig, aber grundsätzlich kann man dem nur zustimmen.


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