Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 242

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Als eine Partei, die – und so machen wir das seit vielen Jahren – für den Kinderschutz besonders eintritt, kann man es nur begrüßen, dass es hier eine Ausweitung des Schutzmechanismus für Kinder und im Endeffekt natürlich auch für Mütter gibt, indem jetzt das Betretungsverbot auch auf die Kinderbetreuungseinrichtungen ausgeweitet wird. (Beifall beim BZÖ.)

Ich stimme Ihnen auch zu, was die (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.) – Viel­leicht können wir das nachher draußen klären, weil ich Sie kaum verstehen kann. Ich habe das Privileg eines Mikrofons, das Sie nicht haben. Aber noch einmal: Es war ein bisschen unverständlich, aber ich gehe ohnedies davon aus, dass ihr auch zustimmt, denn da kann man ja nicht dagegen sein. Ich glaube, dass das völlig richtig ist, was da passiert. Ich bin auch sehr froh und bedanke mich, dass es zu dieser Ausweitung kommt, und unterstreiche auch das, was Frau Kollegin Wurm gesagt hat, zu 100 Pro­zent.

Wir haben ja gehört, im Schnitt sind es 100 betroffene Kinder und mehr im Jahr, die ja doppelt missbraucht werden, im wahrsten Sinne des Wortes: einerseits bei der häusli­chen Gewalt, wo sie entweder direkt Betroffene sind oder zumindest Zeugen von häus­licher Gewalt, und dann ein zweites Mal, wenn eben der Weggewiesene – das war bisher möglich – zu Kinderbetreuungseinrichtungen kommt, dort mit seinem Kind in Kommunikation treten kann und das Kind ein zweites Mal möglicherweise missbraucht. Das hat uns die Frau Kollegin Souschill sehr, sehr gut erklären können, wie das ablau­fen kann.

Das sind eben im Schnitt 100 Kinder pro Jahr, die hier betroffen sind, und daher sehen wir im Wesentlichen immer das hochwertige Schutzinteresse von Kindern im Vorder­grund, und alles andere ist nebensächlich. Ob es da jetzt Datenschutzprobleme geben könnte, ob es jetzt zu wenig ist, nur den Schulleiter zu informieren, das kann man alles diskutieren, aber im Mittelpunkt steht das hochwertige Interesse des Schutzes von Kindern. Das ist hier gewährleistet, und deswegen können wir hier aus vollster Über­zeugung zustimmen.

Ich würde mir im Anschluss an diese beispielhafte Umsetzung im Sicherheitspolizei­gesetz ähnliche Maßnahmen mit einem stärkeren Kinderschutz auch im Strafgesetz­buch wünschen. Ich weiß schon, Frau Ministerin, dass Sie hier nicht unmittelbar Betrof­fene sind, aber wir haben das von dieser Stelle immer gesagt: Wenn wir das Kind als eine besonders schützenswerte Person und Kinder als besonders schützenswerte Gruppe definieren – und das machen wir heute mit der Verbesserung im Sicherheits­polizeigesetz –, dann muss das endlich auch im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden. Und dann darf im Strafgesetzbuch nicht mehr unterschieden werden bei se­xuellem Missbrauch von Kindern zwischen sexuellem Missbrauch und schwerem se­xuellem Missbrauch. Das darf nicht unterschieden werden, weil jeder Missbrauch von Kindern schwer ist. Und wir verlangen, dass das endlich auch im Strafgesetzbuch sei­nen Niederschlag findet. Ansonsten finden wir das heute gut und werden dem zustim­men. (Beifall bei BZÖ und Team Stronach.)

22.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


22.06.52

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir werden natürlich mit vollstem Herzen auch dieser Gesetzesvorlage zustimmen.

Meine Damen und Herren, jedes Kind – und da verstehe ich die Freiheitlichen nicht; Kollege Herbert, du bist Polizist wie ich –, das wir mit dieser Maßnahme retten können, und sei es nur eines, ist ein gewonnenes Kind. Und das ist der Punkt.

 


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