Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 271

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"Die Funktionen im österreichischen Schulsystem sind auf die verschiedenen Verwal­tungsebenen derart verteilt, dass eine effiziente Leistungserbringung nicht gewährleis­tet ist. Nicht nur in Bezug auf die Erhaltung und Errichtung von Schulen sind Planungs­kompetenz und Kostenträgerschaft der allgemeinen Pflichtschulen auf unterschiedl­ichen politischen Zuständigkeitsebenen angesiedelt, sondern auch in Bezug auf Ver­waltung und Aufsicht des Lehrpersonals."

"Die derzeitige Schulverwaltung stammt aus dem Jahr 1962 und ist nicht mehr zeit­gemäß. Sie ist durch vergleichsweise hohe Ausgaben (Input) und durchschnittliche Er­folge (Output) gekennzeichnet. (). Konkrete Vorgaben für bildungspolitische Ziele sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die Schulqualität kann nicht beurteilt werden; die Zielerreichung ist nicht messbar. Die Gründe liegen vor allem in der verfas­sungsrechtlich komplexen Kompetenzverteilung und der fehlenden Übereinstimmung von Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und allenfalls auch Gemeinden. Dies führt zu unterschiedlichen Sichtweisen bzw. Inter­essenslagen und so zu Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und Zielkonflikten. Hinzu kommt eine unzureichende Datenlage."

Auch diese Erkenntnisse haben keinen Neuigkeitswert mehr, immerhin stammen sie aus den Jahren 2007 respektive 2009. Dennoch ist bisher (Juli 2013) nichts geschehen und nun wird im Schulverwaltungsbereich lediglich eine Behördeninstanz abgeschafft, der Aufgabenbereich beleibt aber bestehen und wird an regionale Außenstellen des Landesschulrates übertragen, womit wiederum der "Bezirksschulrat Light" eingeführt wird. Dies kann also nicht einmal als Minireform bezeichnet werden! Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das österreichische Schulsystem eine grundlegende Reform braucht. In diesem Zusammenhang berufen wir uns auch auf das im Verfassungsaus­schuss am 15.04.2010 von Bundesministerin Schmied präsentierte Papier mit dem Ti­tel "Position der Bundesregierung zur Schulverwaltung" und verlangen die Umsetzung der vorgestellten Punkte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende sieben Punkte zur Reform der Schul­verwaltung in Form eines Gesetzesvorschlages so rasch wie möglich an den Natio­nalrat zu übermitteln:

1. Das Schulwesen wird in Gesetzgebung und Vollziehung dem Bund übertragen.

2. In den Bundesländern werden sogenannte Bildungsdirektionen eingerichtet. Die Landesschulräte werden mit den Schulabteilungen der Länder fusioniert und als Bil­dungsdirektionen des Bundes geführt.

3. Die Bezirksschulräte werden ersatzlos abgeschafft.

4. Art. 81a Abs.3 lit.a B-VG, der den Parteienproporz in allen Kollegien der Bezirks- und Landes (Stadt-) schulräten vorsieht, wird ersatzlos gestrichen.

5. Alle Lehrer werden mit einem einheitlichen Dienst- und Besoldungsrecht zu Bundes­bediensteten.

6. Die Schulaufsicht in der bestehenden Form wird abgeschafft, die Aufgaben werden in ein österreichweites Schul- Qualitätsmanagement überführt und an die modernen Herausforderungen angepasst.

 


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