Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 59

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir müssen die Mängel in unserem Steuersystem strukturell angehen. Der Faktor Arbeit ist von der Steuer her zu einem Drittel und zu zwei Dritteln durch Sozialabgaben belastet, weil die Sozialabgaben ausschließlich auf die Arbeit gerechnet werden und keine zusätzlichen Möglichkeiten öffnen. Wir haben einen zu hohen Eingangssteuersatz. Wir haben eine starke Progression für den Mittelstand. Wir kommen mit der Reichensteuer schon relativ rasch im Mittelstand an die Höchstgrenze. 50 Prozent müssen die Besserver­dienenden bezahlen, bekommen aber keinerlei Transferleistungen mehr. Das heißt, hier muss man strukturell etwas tun.

Entlasten möchte ich aber die Familien. Das heißt, bei den Familien denke ich an eine tatsächliche Entlastung. Wie finanziert man so etwas? – Durch Strukturreformen und nicht durch Draufdoppeln mit neuen Steuern. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 235/M, das ist jene der Frau Abgeordneten Steibl. – Bitte.

 


Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Frau Bundesministerin! Das Thema Familie wurde schon angesprochen. Wir von der Österreichischen Volkspartei wollen Familien in ihrem Alltag bestmöglich unterstützen, daher müssen die Lebensrealitäten der Familien eine stärkere Berücksichtigung auch im Steuersystem finden.

Konkret meine Frage:

235/M

„Welche steuerlichen Maßnahmen überlegen Sie, um die Familien zu stärken?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir kennen für die Familien in Österreich ein gut designtes Transfermodell. Das heißt, wir zahlen den Familien Familienbeihilfe, Karenzgeld et cetera. Zusätzlich zu den Transfers kennen wir Infrastrukturhilfen. Das heißt, wir sorgen für Kindergärten, Ganztagesbetreuung, Schulen et cetera. Wir haben aber nicht, was andere Länder zusätzlich zu den Trans­fers, zusätzlich zu der Infrastruktur haben, nämlich eine steuerliche Berücksichtigung der Aufgabe der Kindererziehung. Eltern, die sich bereit erklären, Kinder zu erziehen, haben daraus keinen steuerlichen Vorteil.

Wenn man vergleicht, so haben ein Single, der keine Kinder hat, und ein Vater, der für drei Kinder zu sorgen hat, denselben Steuersatz, und das ist ungerecht. Das ist unfair. Andere Länder haben bessere Modelle. Deutschland beispielsweise kennt einen Freibetrag von 7 000 € pro Kind. Daran orientiere ich mich, das möchte ich umsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Steibl.

 


Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Frau Bundesministerin, Sie haben schon einige Projekte für die Familienpolitik angesprochen, aber noch einmal, um zu kon­kretisieren, weil viel Gutes geschehen ist, und darüber sollte man reden: Welche steuer­lichen Maßnahmen im Familienbereich wurden bisher umgesetzt, wenn auch nicht unbedingt in Ihrem Ressort, aber es geht ja um Gelder aus den Steuer­ein­nahmen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Im Jahre 2009 wurde im Zusammenhang mit dem Paket, das damals geschnürt wurde, eine der größten Familienentlastungen erzielt, nämlich 510 Millionen €.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite