Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 60

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Der Kinderabsetzbetrag wurde von 50,90 € auf 58,40 € angehoben. Er beträgt nun 700 € statt 610 €.

Der Unterhaltsabsetzbetrag wurde erhöht.

Ein Kinderfreibetrag von 220 € pro Jahr und Kind, bei Geltendmachung von einem Elternteil von 132 € pro Jahr, wurde festgelegt.

Kinderbetreuungskosten – und das möchte ich besonders deutlich erwähnen, weil gerade Ferien sind –: Für Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren können die Eltern einen Betrag von 2 300 € pro Kind steuerlich absetzen.

Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten: Auch die Verpflegungskosten und das Bastelgeld im Hinblick auf die Ganztagesbetreuung, aber auch Kosten für Ferienlager, Ferienbetreuung, sämtliche Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten, auch für den Bus zum und vom Ferienlager, können berücksichtigt werden.

Das war eine der ersten Maßnahmen, die ich gesetzt habe, indem ich den Erlass familienfreundlich abgeändert habe. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steibl: Da kann man nur gratulieren! Danke!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haubner.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Bundesministerin, ich gebe Ihnen recht, dass wir derzeit, was die Familien betrifft, ein ungerechtes Steuersystem haben. Ihre Ausführungen jetzt, was im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit abgesetzt werden kann, zeigen auch, wie komplex und kompliziert das Ganze ist.

Das BZÖ hat ein Modell, das Modell Fair-Tax, entwickelt, und darin vorgesehen ist ein Kinderabsetzbetrag, ein Kindersteuerfreibetrag von 9 000 €. Sie haben jetzt gesagt, Sie überlegen, analog dem Modell in Deutschland in der nächsten Zeit einen Freibetrag von 7 000 € umzusetzen.

Meine Frage jetzt ganz konkret: Ist diese Ankündigung eines Steuerfreibetrages für Familien in der Höhe von 7 000 € wieder nur eine Ankündigung, ein Wahlzuckerl, oder können Sie hier und jetzt versprechen, dass Sie, wenn die ÖVP in Regierungs­verhand­lungen tritt, darauf bestehen werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Derzeit sind wir im Konsolidierungspfad, und wir erarbeiten uns die entsprechenden Spielräume, damit wir uns so etwas dann leisten können, wenn wir ein Nulldefizit haben, wenn wir die Strukturreformen durchgezogen haben, wenn wir uns sozusagen den Spielraum für unsere Kinder erarbeitet haben.

Sie können versichert sein, dass wir, wenn die ÖVP bei den Koalitionsverhandlungen mit am Tisch sitzt – und ich gehe davon aus, dass wir federführend am Tisch sitzen werden (Abg. Mag. Steinhauser: Als Schriftführerin federführend!) –, das dann hineinverhandeln.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Musiol.

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Ministerin! In Österreich sind 250 000 Kinder und Jugendliche von Armut betroffen. Diese Regierung, der Sie angehören, ÖVP/SPÖ, hat mit dem sogenannten Familienentlastungspaket 2009, das Sie auch schon erwähnt haben, nur gut und besser verdienende Familien entlastet.

 


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