Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 65

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suchungsausschuss betreffend Notverstaatlichung von Hypo Alpe-Adria-Bank, Kom­munal­kredit Austria AG und Österreichischer Volksbanken AG (ÖVAG) einzusetzen.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung findet die Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 4, 5 bis 10, 12 und 13, 14 und 15, 16 bis 19, 21 bis 23, 24 bis 33, 34 bis 37, 38 bis 40, 42 bis 45, 47 und 48 sowie 50 und 51 der Tagesordnung jeweils zusam­menzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkon­ferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8,5 „Wiener Stunden“ vereinbart. Entsprechend der vorläufigen Neuverteilung der Redezeit innerhalb einer „Wiener Stunde“ ergeben sich für diese 8,5 „Wiener Stunden“ folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 119 Minuten, FPÖ 106 Minuten, Grüne 94 Minuten, BZÖ 81 Minuten sowie STRONACH 68 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.50.501. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2360 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (2513 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


10.51.16

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Sehr geehrte KollegInnen im Plenum! Sehr geehrte Damen und Herren vor dem Fernseher! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Ab­wickeln von Banken, die in Probleme geraten sind, besser geregelt und besser in den Griff bekommen werden.

Ziel des Gesetzes ist es, dass keine öffentlichen Mittel für die Stabilisierung von Banken verwendet werden.

Weiters soll es ermöglicht werden, dass die Bankenaufsicht früher in das Bankge­schehen eingreifen kann, wenn eine Bank Probleme bekommt. Erreicht werden soll das dadurch, dass eine präventive Krisenplanung durch die Banken und durch die


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