Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 66

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bankenaufsicht gemacht wird. Es sollen Sanierungspläne und Abwicklungspläne erstellt werden und früh Interventionsmaßnahmen ergriffen werden können.

Es soll ein Plan erstellt werden, wie man sich mit Krisenszenarien auseinandersetzt, wenn eine Bank Probleme hat. Es sollen Lösungsansätze erarbeitet werden. Diese Pläne und Konzepte müssen jährlich an die Finanzmarktaufsicht übermittelt werden. Die Oesterreichische Nationalbank soll bei der Prüfung dieser Pläne als Gutachter eingebunden werden.

Wir Freiheitlichen befürchten, dass dieser Gesetzentwurf ein rein theoretischer ist, dass das Gesetz in der Praxis nicht umzusetzen ist. (Abg. Mag. Ikrath: Warum fürchtet ihr das? Das verstehe ich jetzt nicht!) Es sind keine Sanktionen vorgesehen, wenn die Pläne nicht realistisch erstellt werden, wenn die Pläne in der Praxis nicht funktionieren. Es gibt keinerlei Maßnahmen, wie man die Banken zur Rechenschaft ziehen kann, wie man die Banken verantwortlich machen kann. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)

Finanzmarktaufsicht und Oesterreichische Nationalbank als Gutachter: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, wie hilflos oder wie unwissend sie sind. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Ikrath: Deswegen macht man ja das Gesetz, Herr Kollege!)

Gehen wir zurück zur Hypo Alpe-Adria. Die Oesterreichische Nationalbank hat noch im Herbst 2008 der Hypo ein bestes Zeugnis ausgestellt, hat den Ausblick für 2009 auf Gewinn-Erwartung gestellt und gesagt: Die Bank ist bestens aufgestellt und sie funktioniert! (Abg. Mag. Ikrath: Kollege, das ist eine Themaverfehlung! – Abg. Strache: Was für Aufsichtsorgane waren das?)

2009 hat man plötzlich erkannt, dass die Bank pleite ist und nichts funktioniert! Wenn man nicht in der Lage ist, im Herbst 2008 zu erkennen, dass die Bank auf dem falschen Weg ist, dann, glaube ich, hat die OeNB genauso wie die Finanzmarktaufsicht keine Berechtigung, diesbezügliche Konzepte zu prüfen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir von den Freiheitlichen sind überzeugt davon, dass dieses Gesetz außer Büro­kratie, außer Verwaltungsaufwand nichts bewirken kann. Deshalb fordern wir eine Konkursordnung für Banken, damit im Ernstfall eine geregelte Abwicklung der Banken über die Bühne gehen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Republik, der Staat kann dann noch immer entscheiden, dass man einer Bank, wenn es notwendig ist und wenn man glaubt, dass es sich um eine systemrelevante Bank handelt, hilft, aber der Staat hätte damit ein Druckmittel gegen die Banken in der Hand.

Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf ist es leider so, dass die Banken weiterhin den Staat unter Druck setzen können, was sie auch tun werden. Sie werden immer wieder mit dem Argument kommen: Ihr könnt eh nichts machen, denn ihr könnt uns nicht pleitegehen lassen!

Deshalb fordern wir eine Konkursordnung, die in absehbarer Zeit umgesetzt wird. Dann, glauben wir, wird der Staat – und damit der Steuerzahler – in Zukunft nicht wieder in die Haftung kommen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Der Kollege hat das Gesetz nicht verstanden!)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.55.55

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die Herren Staatssekretäre! Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt doch etwas


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite