Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 67

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fassungslos, weil ich glaube, dass mein Vorredner, den ich gewöhnlich auf Grund seiner ausgeprägten Kompetenz sehr schätze, das Gesetz entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hat. Eben genau seiner Kritik, dass wir der Aufsicht bisher zu wenig Möglichkeiten gegeben haben, rechtzeitig einzugreifen, wenn eine Bank in Schieflage gerät, tragen wir in diesem Gesetz Rechnung, um so zu verhindern, dass die Bank zu einem Insolvenzfall werden kann. Diese Kritik war daher in der Vergangenheit berechtigt, ist es aber nicht für diesen Gesetzentwurf.

Gerade mit diesem Gesetz werden wir künftig der Finanzmarktaufsicht eine soge­nannte Early Intervention ermöglichen. Das heißt, wenn gewisse, individuell für die einzelne Bank definierte Auslösungsereignisse gegeben sind, sprich, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt, dann wird die Aufsicht die Möglichkeit haben, einzugreifen. Das ist ein Instrument, das sie jetzt nicht hat. – Erstens.

Zweitens müssen die Banken sogenannte Sanierungspläne und Abwicklungspläne erstellen, die es der Aufsicht ermöglichen, sehr gezielt zu intervenieren und eine Sanie­rung herbeizuführen. Wir wollen ja vermeiden, dass Banken überhaupt in eine Situation kommen, durch die dann der Staatshaushalt und der Steuerzahler belastet werden. (Abg. Strache: Das ist bis dato exzellent gelungen bei der Volksbank, bei der Kommunalkredit!)

Ich möchte dem Finanzministerium ausdrücklich dafür Anerkennung zollen, dass es diese unerfreulichen Erfahrungswerte jetzt konsequent umsetzt, um damit in Zukunft solche Belastungen zu vermeiden. Und ich bin ja nicht bekannt dafür, dass ich dem Finanzministerium sehr freizügig Lob spende, aber in diesem Fall ist es angebracht und angemessen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Zudem möchte ich betonen, dass diesmal das Proportionalitätsprinzip tatsächlich berücksichtigt wird. Und das vermisse ich auch bei meinen Kollegen. Könnten wir ein Mal anerkennen in diesem Hohen Haus, dass es sehr unterschiedliche Geschäfts­modelle von Banken gibt? Ich möchte einmal erleben, dass die Sparkasse in Poysdorf das Finanzministerium oder die Regierung erpressen kann. Das ist doch völliger Unsinn! (Zwischenruf bei den Grünen.)

Wir müssen doch dankbar sein, dass es in Österreich zum Glück eine große Zahl kleiner Kassen gibt, die in keiner Weise zu erpressen vermögen, sondern die Real­wirtschaft zuverlässig finanzieren und damit auch Wachstum und Beschäftigung finan­zieren.

Abschließend: Ich bin dafür dankbar, dass das Finanzministerium gerade für diese kleinen Banken der Aufsicht die Möglichkeit von Ausnahmen einräumt und bei Gruppenbildung Sanierungs- und Abwicklungspläne nur auf Gruppenebene erstellt werden müssen.

Es ist dies ein gutes, ein notwendiges Gesetz. Die Insolvenzordnung werden wir dann gestalten, wenn die europäischen Vorgaben da sind, weil es sinnvoll ist, das alles auf einmal aus einem Guss zu tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


10.59.17

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Meine Herren Staatssekretäre! Bankeninsolvenzrecht war ursprünglich ange­sagt – genau das ist es nicht geworden. Ich werde kurz darauf eingehen und in der Folge – Sie haben es nicht anders gewollt – genau vor dem Hintergrund des hier vorliegenden Gesetzes die Causa Hypo Alpe-Adria beleuchten, so ein bisschen zum


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