Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 74

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mentbank, ganz klassisch nach Trennbankensystem organisiert, und ist pleitegegan­gen. Eine globale Finanzkrise ist entstanden. Das muss man auch sehen.

Daher muss man nach Antworten suchen, die sich nicht so trivial einfach an einem Schlagwort orientieren, sondern die uns Lösungsinstrumente in die Hand geben: Was tun wir, wenn – und da gibt es zwei Fragestellungen – erstens ein Institut in Schieflage gerät? Deshalb Restrukturierungspläne. Das heißt, dass Banken vorher festlegen müs­sen, was in einzelnen vorher definierten Fällen – weniger Eigenkapital, Geschäftsfelder brechen weg, und, und, und – zu tun ist oder getan werden kann, damit die Aufsicht dann, wenn der Fall eintritt, einen vorher genehmigten Plan hernehmen und sagen kann: Setz bitte Punkt A, B, C aus diesem Plan um!

Und als zweite Frage geht es darum, ein „Testament“ zu erstellen (Abg. Bucher: Der Haupterbe ist der Steuerzahler!), festzulegen, was mit einem Institut passiert, wenn es pleitegeht, wenn es droht pleitezugehen, sodass die Aufsicht, das Finanzministerium, die Öffentlichkeit und die Bank selbst wissen: Welches Risiko steckt drinnen? Was müssen wir jetzt tun, damit eben nicht die Gesellschaft wieder zahlen muss, sondern die Bank selbst?

Diese Pläne, die zu erstellen sind, dieses „Testament“, das Banken vorher zu erstellen haben, sind jährlich zu aktualisieren, sind von der Finanzmarktaufsicht auch zu ge­nehmigen – jedes Jahr aufs Neue. Die Finanzmarktaufsicht kann auch, wenn sie mit dem Plan unzufrieden ist und er Lücken aufweist, Verbesserungsaufträge geben, sodass hier ein vernünftiges System vorliegt. Und es sind auch – und das halte ich auch für sehr, sehr wichtig und notwendig – Gruppenpläne zu erstellen, sodass kleine Finanzinstitute, die Teil einer großen Gruppe sind, auch dort diese Lösungen erfahren. Was noch viel besser ist, denn dann kümmert sich die Gruppe um die Lösung des Problems und nicht der Steuerzahler oder die Aufsicht.

Darum geht es und darum geht es auch in Zukunft, dass nicht immer wieder der Steuerzahler geradestehen muss, wenn etwas passiert.

Jetzt könnte man sich die Frage stellen: Was hätte das, was da jetzt vorliegt, verän­dert, wenn wir das schon zu Beginn der Krise gehabt hätten? Und da muss ich sagen: Strategisch hätten wir den Fall Hypo anders beantworten können, mit Ausnahme der Frage der Haftungen. Zweitens hätten wir die Frage Volksbanken und die Frage Kom­munalkredit auch anders beantworten können, nämlich durch frühzeitige Intervention der Finanzmarktaufsicht, die nicht gleich einen Bank Run ausgelöst hätte. Sie hätte höchstwahrscheinlich schon früher eingreifen können.

Ich gebe aber auch zu, es ist nicht die gesamte Geschichte Bankenunion. Es gibt auch den europäischen Teil zur Bankenunion. Und da geht es darum, Bail-in-Instrumente zu definieren und auch einen Abwicklungsfonds zu speisen und letztlich dann auch noch in einem zweiten Schritt einen Einlagensicherungsfonds europaweit zu speisen. Und da haben wir uns bewusst dafür entschieden, da keinen österreichischen Alleingang zu machen, so wie bei den „Testamenten“ und beim Insolvenzrecht, sondern auf die euro­päische Einigung zu warten. Aus zwei Gründen: erstens, weil sie schon angestanden ist. Wie Sie wissen, hat der ECOFIN in den letzten Wochen ja hier die Beschlüsse gefasst. Jetzt ist noch mit dem Europäischen Parlament die Einigung zu suchen, und ich rechne damit, dass in diesem Jahr noch der Beschluss in dieser Frage steht.

Aber zweitens auch, weil es darum geht, europaweite marktkonforme Lösungen zu finden. Es macht keinen Sinn, wenn Österreich eine andere Regelung hat als Deutsch­land und Tschechien und wir Banken haben, die auf all diesen Märkten aktiv sind, weil das natürlich auch Kapitalkosten sind. Und da wird Europa genau diese Vorschläge in der Zukunft bringen.

 


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