Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 73

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das einzige wirkungsvolle Rezept kann nur das Trennbankensystem sein. Wir sind mit diesem Trennbankensystem jahrelang gut gefahren, im Rahmen dessen wir eben die Spielbanken aus den großen Konzernen herausschälen und sie von den Geschäftsbanken trennen. Die Geschäftsbanken haben im Grunde eine gesunde Struktur, das sind in der Regel jene Banken, mit denen wir in Österreich zu tun haben, von denen wir noch Kredite bekommen. Das sind die guten Banken, und zu denen stehen wir auch, Kollege Ikrath! Wofür wir uns aber nicht einsetzen wollen, sind die Spielbanken, jene Banken, die in die Casinos gehen und für die der Steuerzahler haftet. (Beifall beim BZÖ.)

Für solche Bankmodelle darf es in unserem Banken- und Finanzsystem keinen Platz geben, und das muss man endlich einmal begreifen. Natürlich wehren sich die großen Konzernchefs dagegen, diese Trennung vorzunehmen. Ich gebe auch zu, dass es schwierig ist, diese Trennung zu vollziehen, aber wenn wir sie nicht vornehmen und nicht endlich zu diesem Trennbankensystem kommen, dann wird der Finanzmarkt in Zukunft weder in Österreich noch auf europäischer Ebene funktionieren. (Beifall beim BZÖ.)

11.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort. – Bitte.

 


11.20.01

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das, was jetzt auf der Tagesordnung steht, und auch die nächsten Tagesordnungspunkte stellen in Summe ein sehr gewaltiges Regulierungspaket dar, eine Fülle von ver­schiedenen Detailmaßnahmen, mit denen versucht wird, den entfesselten Finanz­märkten wieder vernünftige Regeln zu geben.

Dazu gehören die Regulierung von Hedgefondsmanagern, was später noch diskutiert und beschlossen wird, mehr Eigenkapital für in diesem Fall die österreichischen Ban­ken – aber über Basel III wird das quasi weltweit so festgelegt –, neue Corporate-Governance-Regeln für die Banken und die Bankdirektoren und auch ein neuer Rahmen für die makroprudenzielle Aufsicht. Besonderer Eckpunkt dieses gesamten Pakets ist das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz oder vulgo, wie es im Volksmund bezeichnet wird, Bankeninsolvenzrecht, das, was wir jetzt hier diskutieren.

Es ist das ein fundamentaler Schritt in der österreichischen Rechts- und Finanz­geschichte, weil erstmals ein Rechtsrahmen dafür festgelegt wird, dass es in Zukunft, das, was wir in der Krise so schmerzhaft verspürt haben, nämlich dass Banken too big to fail sind, dass man nicht weiß, wie man damit umgehen soll, mit den Risken, den systemischen Risken, den Auswirkungen auf den Finanzmarkt, auf die anderen Insti­tute, auf die Leute, die dort Kredite haben, die Unternehmen, und alle diese Fragen, dass es also in Zukunft nicht immer der Steuerzahler ist, der automatisch einspringen muss.

Es geht darum, einen Schnitt zu machen, dass eine Schieflage in einem Bankinstitut nicht automatisch dazu führt, dass der Staat, wenn man es so will, mit dem Rücken zur Wand steht und sagt, aus Überlegungen der volkswirtschaftlichen Stabilität und an­deren kann ich nichts anderes tun. Deswegen haben wir nach einem Rechtsinstrument gesucht, wie man damit umgehen kann. Das Trennbankensystem ist eines, das dis­kutiert worden ist. Man muss sich aber die österreichische Bankenrealität anschauen, Österreichs Banken sind keine Investmentbanken. (Abg. Bucher: Zum Teil schon!) Und man könnte als Gegenargument sogar anführen: Lehman war eine reine Invest-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite