Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 123

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Deswegen finden wir, dass diese paar Schritte, die heute zu einer Attraktivierung der Zukunftsvorsorge beschlossen werden sollen, unterstützenswert sind. Und wir werden sie daher auch mitbeschließen.

Zu TOP 6 gibt es ebenfalls Zustimmung von uns. Ich halte es zumindest bis zu einem gewissen Grad für in Ordnung, dass man künftig bei Finanzstrafdelikten auch gemeinnützige Leistung statt Haft verhängen kann.

Bei TOP 7 gibt es auch nichts dagegen einzuwenden, dass es mehr Geld für die Feuerwehren – wunderbar –, Katastrophenschutz, Katastrophenhilfe gibt. Als Wahl­steirer gefällt mir natürlich besonders, dass jetzt endlich auch die Steiermark zu ihrem Geld kommt.

Auf der anderen Seite ist diese Einmalzahlung aus Liechtenstein noch nicht da, die nun sozusagen als Bundesabgabe in den Finanzausgleich eingearbeitet werden soll. Daher ist das wieder etwas, von dem man sagen kann, man weiß gar nicht, worum es sich handelt: Kommt sie? Wenn ja, wie viel ist das? Daher ist das ein bisschen ungewiss, aber der Sinn ist sicherlich da, und wenn da einiges zustande kommt, dann ist das auch zu unterstützen.

Bei TOP 8 sind wir sehr, sehr kritisch, was diese Buchhaltungsagentur anbelangt, weil das einfach horrende Kosten verursacht. Im Vergleich zu anderen Dienstleistern, die so etwas anbieten, sind hier die Kosten für die sogenannte Buchhaltungszeile, also für diese Umsetzung, enorm. Das heißt, irgendwie hat das eher den Geruch einer Quersubvention als von einer Geschichte, die mit realen Kosten zu tun hat. Wir sind ja der ganzen Konstruktion schon immer kritisch gegenübergestanden, daher werden wir das auch ablehnen.

Interessant ist auch TOP 9. Ich habe mir schon erlaubt, im Ausschuss nachzufragen, weil da die gesetzliche Wiedereinrichtung einer Behörde auf der Tagesordnung steht, die jetzt auch formell zum Beispiel die Besatzungsschäden gegenüber der ČSSR aufarbeiten soll. Ich habe im Ausschuss schon gesagt, ich habe nichts gegen Restitutionszahlungen, Entschädigungszahlungen – die haben wir ja auch selbst mit beschlossen –, nur man muss sich dann schon auch die Frage stellen, was 70 Jahre danach in so einer Behörde eigentlich noch unter Besatzungsschäden subsummiert werden kann beziehungsweise was rechtfertigen kann, dass so eine Behörde wieder­errichtet wird, und ob es nicht besser wäre, hier ein für alle Mal mit den zuständigen Behörden einen Schlussstrich zu ziehen.

Im Ausschuss konnte man mir die Zahlen nicht nennen. Dankenswerterweise hat das Finanzministerium nachgeliefert, um wie viele Fälle es sich jetzt eigentlich im Bereich des Entschädigungsgesetzes gegenüber der ČSSR – so heißt das heute interes­santerweise immer noch; die ČSSR gibt es ja schon lange nicht mehr, aber es ist noch immer das Entschädigungsgesetz ČSSR – noch handelt. Und da hat es bei der Bundesentschädigungskommission seit 2003 eigentlich eine sehr überschaubare Zahl an Fällen gegeben. Ich nenne die letzten Jahre: 2009 gab es 14, 2010 gab es zwölf, 2011 gab es 13 Fälle, und 2012 hat es noch einen Fall gegeben. Heuer, im Jahr 2013, waren es bisher vier Fälle.

Es stellt sich wirklich die Frage, ob das eine ganze Behörde, eine Infrastruktur, eine Verwaltung rechtfertigt und ob es nicht gescheiter wäre, sich mit den zuständigen Herren zusammenzusetzen und hier ein für alle Mal einen Schlussstrich zu ziehen. Ich glaube, das wäre vernünftiger, dann braucht man diese Behörde auch nicht extra wieder einrichten und dann wäre allen Genüge getan. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

13.35

 


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