Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. 2 Minuten. – Bitte.
13.36
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich will den Tagesordnungspunkt 7 kommentieren. Das ist der Tagesordnungspunkt, mit dem Änderungen im Finanzausgleich festgelegt werden. Wir wissen ja, dass der Finanzausgleich die glückliche Aufgabe hat, die Gelder, die der Bund einnimmt, den Ländern und den Gemeinden zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Ausgaben decken können. Und wir haben in diesem Finanzausgleich auch die Finanzierung festgelegt.
Die Gelder, die zum Beispiel aus dem Übereinkommen mit der Schweiz hereinkommen, werden jetzt ähnlich wie die Gelder eingesetzt, die in Zukunft aus Liechtenstein hereinkommen. Man hat an diesem Abkommen Maßstab genommen, und es ist schon toll, dass es erstens unserer Finanzministerin gelungen ist, diese Abkommen zu schließen, und dass zweitens diese Gelder jetzt vereinbarungsgemäß auch anteilig den Ländern und den Gemeinden zukommen.
Der Finanzausgleich wird vom Bund eingehoben, genauso wie zum Beispiel die Feuerschutzsteuer, die den Ländern gehört, aber vom Bund eingehoben wird. Aus dieser Feuerschutzsteuer werden die Gelder für die Feuerwehren von den Ländern ausgezahlt. Das ist leider nicht genug. Jetzt gibt es noch einen Fixanteil aus dem Katastrophenfonds, 8,89 Prozent. Der Fonds hat schwankende Einnahmen, was für die Feuerwehren unangenehm ist. Deshalb beschließen wir heute, dass die Feuerwehren insgesamt mindestens – egal woher – 95 Millionen € aus dem Katastrophenfonds bekommen werden, damit ihre technischen Geräte angekauft werden können.
Wenn man weiß, was die Menschen, die sich dafür ehrenamtlich zur Verfügung stellen, alles leisten – und gerade in der letzten Zeit auch von allen wieder bemerkt –, dann muss man sagen, es ist die Mindestvoraussetzung, dass die technische Ausstattung stimmt, dass dafür das Geld da ist. Und ich bin sehr froh und begrüße es, dass die Mittel für die Feuerwehren erhöht worden sind.
Ehrenamt, das ist Begeisterung, das ist aber auch Ausbildung, die Fähigkeit, wirklich zu helfen, und das sind Menschen, die sich mit voller Kraft dafür einsetzen, quer durch ganz Österreich. An dieser Stelle möchte ich all denen, deren Hilfe wir in letzter Zeit so sehr geschätzt haben und die uns wirklich selbstlos geholfen haben, ein großes Dankeschön sagen: Ihre Leistung ist unbezahlbar, aber Respekt und Wertschätzung muss all diesen Menschen auf jeden Fall gezollt werden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.38
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.38
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich werde mich angesichts der Zeit – ich habe ausgerechnet, es wird heute 3 Uhr früh werden – sehr kurz fassen.
Wir haben im Finanzstrafrecht einige bedeutende Änderungen durchzuführen. Das eine ist, dass nunmehr bei Befragungen – eine Selbstverständlichkeit – in verbessertem Ausmaß Dolmetscher beigezogen werden sollen. Es gibt zukünftig auch gemeinnützige Leistungen als Reaktionsform bei finanzstrafrechtlichen Delikten, und es soll auch eine neue Form der Bestrafung geben. Wir haben hier ja eher als Normfall die Fußfessel. Allerdings geht es jetzt in die umgekehrte Richtung. Der Spruchsenat soll
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