Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 125

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auch die Möglichkeit haben, die Fußfessel dann nicht einzusetzen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass eine solche Anhaltung nicht genügen werde, um den Bestraften von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.

Meine Damen und Herren, das ist jetzt natürlich eine Art Contrarius actus – das hat sich auch aus der Diskussion ergeben – zu der vom damaligen Finanzminister Grasser verfügten Verkürzung der Verjährungsfristen – eine Unverfrorenheit, die betroffen macht. Wir wissen ja, dass damals auf sein Betreiben, auch gegen den Willen des Koalitionspartners, die Verjährungsfristen für Finanzstrafverfahren von zehn auf sieben Jahre verkürzt wurden.

Wenn man die Geschichte des vormaligen Finanzministers kennt und all das, was sich in der Folge dann herausgestellt hat, dann weiß man, dass das etwa an Italien unter Berlusconi erinnert, was allerdings mit einer geordneten Rechtskultur nach unserem Dafürhalten nichts zu tun hat. Daher gibt es hier mit dieser Neuregelung einen kleinen Ausgleich. Es kann also nicht nur die Fußfessel, sondern auch normaler Knast zur Anwendung kommen.

Meine Damen und Herren, ganz kurz in diesem Zusammenhang: Wir wissen, dass die Grasser-Ermittlungen immer wieder dadurch zum Stillstand kommen, dass mit aller Vehemenz Einsprüche erhoben und Maßnahmen gesetzt werden, um zu verhindern, dass Einsicht in die Akten genommen wird. Es gibt in Liechtenstein jede Menge Akten. Da ist die österreichische Justiz schon etwas weiter vorgedrungen. Es gibt auch in der Schweiz entsprechende Akten. Dort spielt sich aber derzeit auch innerhalb des Landes ein heftiges Duell ab, ob diese Akten zum Zweck der Rechtsverfolgung an Österreich weitergegeben werden dürfen und können.

Wir haben internationale Vereinbarungen abgeschlossen, denen zufolge das jedenfalls notwendig wäre. Ich denke, dass da wirklich ein sogenannter nationaler Schulter­schluss notwendig ist, um die Herausgabe der Akten zu erwirken, und wir uns nicht gefallen lassen dürfen, dass unsere Ermittlungen behindert oder sogar verhindert werden. Ich darf also den Herrn Außenminister herzlich ersuchen, den Schweizer Botschafter zu sich zu holen und dazu beizutragen, dass die Akten entfesselt werden und die Wahrheit ans Tageslicht kommt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Rosenkranz: Die einen wollen die Wirtschaft entfesseln und die anderen die Akten!)

13.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.41.56

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte Stellung zur Änderung des Katastrophenfondsgesetzes be­ziehen. Wir helfen mit dieser Gesetzesänderung der Steiermark, die Hochwasser­schä­den 2012 endgültig zu bewältigen. Es geht in diesem Gesetz um die Rück­lagen­gebarung. Es ist ja so, dass nicht durch Zahlungen in Anspruch genommene Mittel des Katastrophenfonds einer Rücklage zuzuführen sind, und die wird mit insgesamt 30 Mil­lionen € begrenzt.

Ein wichtiger Punkt ist auch noch, dass wir den Feuerwehren entsprechend Sicherheit gewähren. Es ist so, dass den Feuerwehren für die Beschaffung von Einsatzgeräten aus der Feuerschutzsteuer oder aus Anteilen an der Einkommens- und Körper­schaftssteuer ein Betrag überwiesen wird. Mit diesem Gesetz legen wir diesen Betrag auf 95 Millionen € fest. Das stellt meiner Meinung nach durchaus eine gewisse Sicher-


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