Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 126

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heit her und ist auch wichtig, da es auf die Einsatzbereitschaft dieser Organisationen im Schadensfall ankommt.

Gerade die letzten Wochen haben gezeigt, wie wichtig das ist. Es gab unzählige freiwillige Helfer, denen wir zu danken haben. Wir verfügen jedoch auch über professionelle Einsatzorganisationen, und die müssen wir entsprechend unterstützen.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass wir für Schäden, die nicht abgedeckt werden, den Katastrophenfonds zur Verfügung haben. Es ist dies eine sehr, sehr gute Einrichtung, und es sind jährlich doch immerhin über 300 Millionen €, die da zur Verfügung stehen.

Wenn wir diese Änderungen jetzt beschließen, schaffen wir damit Sicherheit. Es ist ein gutes Gesetz, und ich bitte um die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir haben jetzt noch zwei Redner. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir auch ein Anwesenheitsquorum brauchen, damit eine Zustim­mung erfolgen kann.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ehmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbe­schrän­kung. – Bitte.

 


13.44.21

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Ich darf zu Beginn den aufliegen­den Abänderungsantrag der Abgeordneten Krainer, Haubner, Kolleginnen und Kolle­gen einbringen zur Regierungsvorlage 2440 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird.

Ganz kurz zu den wesentlichen Inhalten des Abänderungsantrages: Zum einen geht es um die Dotierung des Hochwasser- beziehungsweise Katastrophenfonds, die allein durch die verheerenden Hochwasser im Juni 2013 notwendig geworden ist. Hochwas­serschutzeinrichtungen, Wildbachverbauungen und Lawinenverbauungen sind schwer beschädigt worden, was zu Sofort- und Folgemaßnahmen geführt hat. Zu diesem Mehrbedarf kommen noch zusätzlich die Kosten der Überschwemmungen und Muren in der Steiermark im Vorjahr – 2012 – hinzu. Sie erinnern sich an die schwer getrof­fenen Gemeinden St. Lorenzen und Trieben in der Steiermark.

Da der Mehrbedarf aus dem Katastrophenfonds, den reservierten Mitteln nicht zur Gänze abgedeckt werden kann, gilt es, einmalig für das Jahr 2013 47,5 Millionen € bereitzustellen beziehungsweise den Fonds um diesen Betrag aufzustocken.

Es freut mich besonders – es wurde heute schon angesprochen –, dass die Steiermark damit endlich zu ihren notwendigen 16,7 Millionen € kommt, die eben für die durch Hochwasser und Muren im Vorjahr schwer getroffenen Gemeinden notwendig sind.

Im zweiten Teil geht es um einen Zweckzuschuss zur Wohnbauförderung. Der Bedarf an leistbarem Wohnraum ist enorm gestiegen. So hat es zum Beispiel in Graz, wo ich herkomme, in diesem Bereich in den letzten zehn Jahren ein Wachstum von in etwa 17 Prozent gegeben. Das heißt, 39 000 Menschen sind in Graz dazugekommen, und die Preise am freien Wohnungsmarkt für Miete und Eigentum sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Sie alle wissen das. Die Wohnbauoffensive des Bundes soll endlich einen Anreiz geben und zusätzlich die Länder unterstützen, um mehr Mittel einzusetzen beziehungsweise die Wohnbauförderung entsprechend aufzustocken.

Mit dem vorgeschlagenen Zweckzuschuss im Finanzausgleichsgesetz 2008 ermöglicht der Bund nun die Förderung für den öffentlichen Wohnbau mit Mitteln bis zu 276 Mil-


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