Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 137

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.11.40

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Aufgrund des „Twopack“ soll ja der Staatsschuldenausschuss in den Fiskalrat umgewandelt werden. Ich kenne diesen Ausschuss seit 30 Jahren. Bis 2006 saß ich dort im Ausschuss selbst, seither sitze ich als Experte im Arbeitsausschuss. Ich kann diese Entscheidung sehr begrüßen und begrüße prinzipiell, auch aufgrund meiner Erfahrung, dass jene Mitglieder, die jetzt dem Ausschuss angehören werden, weisungsfrei sein werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, aber er muss gelebt werden. In diesem Sinne ist es auch zu begrüßen, dass die Periode von vier auf sechs Jahre verlängert wird.

Der neu zu gründende Fiskalrat erhält neue Aufgaben, grundlegend neue Aufgaben, nämlich die Abgabe von Empfehlungen zu mittelfristigen Budgetzielen, die Abgabe von Empfehlungen im Hinblick auf den budgetären Anpassungspfad und die Beobachtung der Einhaltung der zahlreichen Fiskalregeln. Ich weiß es nicht: Sind es neun Fiskalregeln oder so? – Unüberschaubar, sehr komplex.

Diese Regierungsvorlage ist im Prinzip in Ordnung, aber mir ist sie zu wenig weitgehend. Daher bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Kogler, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen ein, den ich im Folgenden in den Grundzügen erläutern werde.

Erstens wollen wir – das haben wir ja im Ausschuss diskutiert –, dass der Budgetdienst des Hauses mit beratender Stimme in diesen Ausschuss mit einbezogen wird, sowohl in den Ausschuss selbst als auch in seine potenziellen Arbeitsausschüsse. Das ist in diesem Abänderungsantrag festgehalten. Darüber hinaus bin ich aber auch der Ansicht, dass mit beratender Stimme Expertinnen und Experten von jenen Wirtschafts­forschungsinstituten vertreten sein sollen, die Wirtschaftsprognosen erstellen.

Warum ist das so wichtig? – Das ist deshalb wichtig, weil die neuen Aufgaben, die dieser Fiskalrat hat, jetzt die ausreichenden Informationen brauchen, auch im Hinblick auf Schätzungen über Budgetprognosen, strukturelle Defizite und dergleichen mehr, die eben von den Wirtschaftsforschungsinstituten, die auch Prognosen erstellen, tatsächlich gemacht werden. Und daher, glaube ich, macht es Sinn, dass jene For­schungsinstitute mit beratender Stimme sowohl im Ausschuss selbst als auch in seinen Arbeitsausschüssen vertreten sein sollen.

Ein zweiter wichtiger Punkt, und auch darüber haben wir im Ausschuss diskutiert, ist die Frage der Informationen, die an den Ausschuss gelangen sollen. Es ist dafür Vorsorge zu treffen, dass dem Fiskalrat ein dem Aufgabenspektrum, das er nunmehr hat, angemessener Zugang zu den erforderlichen Informationen gewährleistet wird. Und ich spreche hier aus Erfahrung, weil ich weiß, wie schwierig es für das Sekretariat des Ausschusses schon jetzt ist, an die erforderlichen Informationen seitens der relevanten Stellen heranzukommen. Das sind insbesondere Bund, Länder, Gemein­den, aber auch Statistik Austria.

Daher habe ich in diesen Abänderungsantrag auch eine Passage hineingenommen, die nicht nur einen angemessenen Zugang zu Informationen fordert, sondern darüber hinaus auch präzisiert, in welchen Bereichen der Informationsfluss verstärkt werden muss und wer die relevanten Ansprechpartner sind, die hier zur Mithilfe verpflichtet werden sollen, damit dieser neu zu gründende Ausschuss seine Aufgaben überhaupt sinnvoll erfüllen kann.

Da geht es darum, dass ohne Detailinformationen eine seriöse Abschätzung dieser vielen Fiskalregeln überhaupt nicht möglich ist. Das gilt einmal im Hinblick auf die Qualität der Daten, die zur Verfügung gestellt werden, das gilt aber auch im Hinblick auf die Prognosen, auf die Wirtschaftsprognosen, und das gilt auch im Hinblick auf die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite