Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 138

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Schätzmethoden, insbesondere im Hinblick auf die Schätzmethoden zu den struk­turellen Budgetdefiziten, die ja gewissermaßen in den Fokus dieser Budgetregeln gestellt werden.

Wer weiß, dass die Prognosen über strukturelle Defizite für ein und denselben Zeit­punkt, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt, zu ganz unterschiedlichen Ergeb­nissen führen können, der weiß, wie wichtig es ist, dass diesem Ausschuss diese Informationen zur Verfügung gestellt werden. Und auch daher ist es wichtig, dass die beiden Forschungsinstitute, die Wirtschaftsprognosen erstellen und die auch Progno­sen über strukturelle Defizite erstellen, mit in diesen Ausschuss einbezogen werden.

Dasselbe gilt aber auch für vorläufige Budgetdaten. Man muss sich ja vor Augen halten, dass wir beispielsweise – ich sage Ihnen nur ein Beispiel – die endgültigen Daten für die Gemeinden für das Jahr 2012 erst mit der budgetären Notifikation im März 2014 erhalten. Daher brauchen wir von den relevanten Stellen – und das ist Statistik Austria – die vorläufigen budgetären Daten. Und aus meiner Erfahrung weiß ich, dass nicht nur Statistik Austria, sondern auch der Bund, aber auch die Länder und Gemeinden mit der Zurverfügungstellung von Informationen äußerst – wie soll ich das jetzt formulieren? – zurückhaltend sind. Das ist noch nobel formuliert. Wenn man so will, kann man auch sagen: Na ja, was gehen euch bestimmte Dinge an?

Aber da komme ich wieder zurück auf jene Grundsätze, die in der Verfassung verankert sind – Artikel 51 Abs. 8 wurde ja heute schon einmal erwähnt –, nämlich unter anderem der Grundsatz der Transparenz. Und wenn all das nicht erfüllt wird, dann wird dieser unabhängige Fiskalrat sein neues Aufgabenspektrum, das ihm mit auf den Weg gegeben wurde, nicht erfüllen können. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. 3 Minuten Redezeit sind vorgesehen.

Bevor ich ihm das Wort erteile, halte ich noch fest, dass der in den Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ausreichend unterstützt vorliegt und gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz bereits an die Abgeordneten verteilt wurde, da er sehr umfangreich ist. Er steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2439 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschulden-ausschusses geändert wird (2475 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

die Regierungsvorlage (2439 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird (2475 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. Nach der Z 9 werden folgende Z 9a. und 9b. eingefügt:

"9a. In § 1 Abs. 9 wird folgender Satz angefügt:

 


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