Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 139

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

"Der Budgetdienst des Parlaments sowie die mit der Erstellung von Konjunktur­prognosen befassten Wirtschaftsforschungsinstitute sind berechtigt, mit je einem Vertreter an jeder Sitzung des Fiskalrates mit beratender Stimme teilzunehmen."

"9b. § 1 Abs. 10 lautet:

"Zu den Sitzungen des Fiskalrates sind sämtliche Mitglieder, je ein Vertreter der Österreichischen Nationalbank, des Budgetdienstes des Parlaments und der mit der Erstellung von Konjunkturprognosen befassten Wirtschaftsforschungsinstitute unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.""

2. Nach der Z 10 werden folgende Z 10a. und 10b. eingefügt:

"10a. In §1 Abs.15 wird nach dem 3. Satz folgender 4. Satz eingefügt:

"Weiters gehören den Unterausschüssen ein vom Budgetdienst des Parlaments sowie ein von den mit der Erstellung von Konjunkturprognosen befassten Wirtschafts­for­schungsinstituten benannter Vertreter mit beratender Stimme an.""

"10b. Nach § 1 Abs. 15 wird folgender Abs. 15a eingefügt:

"(15a) Dem Fiskalrat ist ein dem Aufgabenspektrum gemäß § 1 Abs. 1 angemessener Zugang zu den erforderlichen Informationen von allen staatlichen Organisations­einheiten im Sinne des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrech­nung (ESVG) sowie von Statistik Austria zu gewähren. Die Datenlieferungen erfolgen aus Gründen der Effizienz in elektronisch zu verarbeitender Form. Die zur Beurteilung der dem Fiskalrat übertragenen Aufgaben erfordern insbesondere:

1. Detailinformationen zu den Annahmen und Schätzmethoden der Prognosen, den diskretionären Maßnahmen durch das Bundesministerium für Finanzen, die Länder und Gemeinden sowie zu den umfangreichen ESVG-Bereinigungen der Budgetdaten und diesbezüglichen Revisionen durch Statistik Austria;

2. Vorabinformationen über vorläufige Budgetdaten der Bundes-, Landes- und Gemein­deebene durch die Statistik Austria;

3. einen Informationsaustausch mit Statistik Austria über die Ermittlung der Haushalts­ergebnisse gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 sowie die Berechnungen über deren Einhaltung.""

Begründung

Analog zur Oesterreichischen Nationalbank nehmen der parlamentarische Budget­dienst und die mit der Erstellung von Konjunkturprognosen befassten Wirtschafts­forschungsinstitute WIFO und IHS an jeder Sitzung des Fiskalrates sowie seiner Unterausschüsse mit beratender Stimme teil.

Die im "Twopack" von der EU vorgegebenen Aufgaben wird der Fiskalrat nur dann erfüllen können, wenn ihm, wie Artikel 2 Abs 1 VO (EU)473/2013 festgelegt, "ein zur Erfüllung [seines] Auftrags angemessener Zugang zu Informationen" zur Verfügung gestellt wird. Nur durch einen umfassenden Informationszugang des Fiskalrates und eine rezente Datenlieferung können Fehlentwicklungen und Missverständnisse vermieden werden. Ohne Detailinformationen ist eine seriöse Evaluierung der Qualität der empirischen Informationen nicht möglich. Das gilt auch in Bezug auf Vorweg­informationen über vorläufige Budgetdaten, insbesondere der Länder- und Gemeinde­ebene. Rechnungsabschlussdaten der Länder und Gemeinden auf ESVG-Basis wer­den von Statistik Austria mit einer Verzögerung von etwa 2 Jahren publiziert. So wird die budgetäre Notifikation Ende März 2014 für die gesamte Landes- und Gemein­deebene erstmals endgültige Werte des Jahres 2012 enthalten. Über ESVG-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite