Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 163

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Ein derartiges Abkommen ist aus meiner Sicht danach zu überprüfen und zu beurteilen, ob es tatsächlich Arbeitsplätze in Österreich und Europa schafft und sichert und wie es mit den Vorteilen für Konsumentinnen und Konsumenten aussieht.

Ich sehe völlig unabhängig dieser Vorfälle einige offene Fragen zum Freihandels­abkommen, insbesondere wenn es darum geht, dass wir die europäischen Standards im Lebensmittelrecht nicht übernehmen wollen. Wenn wir die österreichische Einstellung etwa zu gentechnischen Produkten, die wir nicht wollen, zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln und auch die zum Teil gemeinsam festgelegten europä­ischen Standards aufrechterhalten wollen, dürfen die natürlich keinesfalls durch ein Freihandelsabkommen gefährdet sein. Es sind eine Reihe von umweltpolitischen, aber auch sozialpolitischen Fragen im Zusammenhang mit diesem Freihandelsabkommen sowie dessen Vor- und Nachteile zu prüfen.

Zu den Fragen 6 bis 8, 10, 12 und 13, die die Institutionen, die Schäden und die ebenfalls von mir schon mehrfach angesprochene Aufklärung betreffen:

Das Außenministerium nahm unmittelbar nach Bekanntwerden des sogenannten PRISM-Programms Kontakt mit der US-Botschaft in Wien auf und forderte Infor­mationen zu diesem Programm und zu möglichen Abhörmaßnahmen in Österreich ein.

Da immer weitere Elemente dieses Programms insbesondere betreffend Abhören von EU-Einrichtungen und von Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten über die Medien bekannt geworden waren, wurde der US-Botschafter William Eacho am 1. Juli ins Außenministerium vorgeladen, wo er zu einem 30-minütigen Gespräch mit dem Herrn Vizekanzler zusammentraf. In diesem Gespräch wiederholte der Vizekanzler die österreichischen Forderungen nach rascher Information und voller Aufklärung durch die Vereinigten Staaten.

In diesem Zusammenhang verwies der Vizekanzler auch auf den vom Innen­ministerium erstellten Fragenkatalog zum NSA-Überwachungsprogramm und erinnerte daran, dass die US-Antworten, ob personenbezogene Daten österreichischer Staats­bürger oder Unternehmen erhoben wurden, noch ausständig sind. Botschafter Eacho sagte zu, bei den zuständigen Stellen in Washington neuerlich auf die österreichischen Anliegen hinzuweisen.

Zu den Fragen 14 und 15, die rechtliche Schritte betreffen:

Die zuständigen Behörden und Dienste werden selbstverständlich betroffene Unter­nehmen bei der Absicherung ihrer Systeme und der Implementierung von Sicherheits­vorschriften unterstützen und ihnen auch Unterstützung bei der Verfolgung von Rechtsansprüchen auf konsularischem Wege zukommen lassen.

Zur Frage 16:

Das österreichische Asylverfahren ist rechtsstaatlich ausgestaltet und schreibt, wie Sie wissen, den zuständigen Behörden und Gerichten vor, dass jeder Fall einzeln geprüft wird. Die Gewährung von Asyl ohne vorherige Prüfung des Falles wäre somit aus unserer Sicht ein klarer Verstoß gegen das bestehende österreichische Recht.

Zur Frage 17, Überflugsverbot:

Die Gewährung von Überflugsrechten fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Einzelstaaten und ist bilateral daher auf diplomatischem Weg zu klären. Ich möchte aber betonen, dass die zuständigen Stellen in Österreich – damit gemeint ist in erster Linie das Außenministerium, aber auch die Austro Control – rasch und professionell reagiert haben, als vom Flugzeug des bolivianischen Präsidenten um Landeerlaubnis angesucht wurde.

 


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