Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 186

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den Stimmen der SPÖ abgeändert, weil es, glaube ich, einen nationalen Konsens gibt, dass wir diese Dienste brauchen, dass diese aber einer Kontrolle unterliegen.

Wie schaut diese Kontrolle aus? Es ist so, dass nicht einfach irgendeine Behörde irgendwelche Überwachungsaufgaben in Auftrag geben kann, sondern wenn sie das zur Gefahrenerforschung tut, die im Dienste einer möglichen Gefahrenabwehr zu erfolgen hat – das ist das, was Herr Kollege Pendl vorher angeschnitten hat, nämlich wo noch keine strafrechtliche Handlung gesetzt worden ist, aber man den Verdacht hat, dass es zu einer strafrechtlichen Handlung kommt (Abg. Brosz: Die Frage ist, was der Pendl überhaupt gesagt hat! Abg. Strache: Pfoa! Der hat den Pendl verstanden!) –, dann sind in diesem Fall besondere gesetzliche Vorschriften notwen­dig.

Diese Vorschriften finden sich auf der einen Seite im Militärbefugnisgesetz und auf der anderen Seite im Sicherheitspolizeigesetz. Jede Sicherheitsbehörde, die das machen muss, braucht dazu die Genehmigung des Rechtsschutzbeauftragten. Ein solcher Rechts­schutzbeauftragter ist weisungsfrei gestellt – verfassungsmäßig weisungsfrei gestellt. (Abg. Strache: Das heißt, Sie wollen uns jetzt erklären, die CIA hat mit unserem Rechtsschutzbeauftragten vorher gesprochen?) – Da waren auch Sie dabei, Herr Kollege Strache! Sie haben auch mitbeschlossen, dass der Rechtsschutz­beauftragte verfassungsrechtlich weisungsfrei gestellt wird, damit die österreichische Bevölkerung eindeutig geschützt ist. (Abg. Petzner: Was ist jetzt rechtskonform?)

Meine Damen und Herren, und dann ist es notwendig, dass ein solches System immer dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht. Also der Eingriff ist nur so weit gestattet, soweit er auch unbedingt zur Gefahrenabwehr notwendig ist.

In dieser Verhältnismäßigkeit bewegen wir uns bei allen Dingen. Da haben wir ein anderes Rechtsstaatlichkeitsprinzip als die Amerikaner. (Abg. Strache: Deshalb übermitteln wir ihnen unsere Daten?) Wenn das, was bisher öffentlich aufgezeigt worden ist, alles stimmt, dann, muss ich sagen, überschreitet das jedes Denkvermögen eines Europäers und ist daher eindeutig und klar abzulehnen.

Ich gehe auch eindeutig davon aus, dass der Herr Bundeskanzler, das Bundes­kanzleramt und alle Regierungsstellen in Österreich ihrer vollen Verantwortung nach­kommen, dass bei allen Datenschutzabkommen mit den USA genau darauf Bedacht genommen wird, dass die Persönlichkeitsrechte entsprechend gewahrt werden und – was dabei immer das Entscheidende ist – dass diese Persönlichkeitsrechte auch eingeklagt werden können. Das ist nämlich das, wo sich die Amerikaner immer querlegen.

Die Amerikaner sagen zwar ja, ja, sie sind schon bereit, aber wenn es um die Durchsetzbarkeit der Rechte geht, dann haben die Amerikaner aus ihrem Rechts­schutzsystem ein anderes Verständnis. (Abg. Mag. Steinhauser: Da gibt es aber immer Zustimmung!) Dieses Verständnis entspricht nicht unserem, aber da dürfen wir als Österreicherinnen und Österreicher, als Europäer nicht nachgeben. (Abg. Mag. Steinhauser: Ihr habt schon nachgegeben! Ihr habt permanent nachgegeben! Ihr macht ständig das Gegenteil!)

Da müssen wir ganz klar auf dem Standpunkt bleiben, dass die Durchsetzbarkeit persönlicher Rechte und des Datenschutzes möglich sein muss, so wie sie in Europa möglich ist.

Wir verhandeln Abkommen mit anderen Ländern der Welt nur nach unserem Rechtsschutzempfinden und nicht nach dem Rechtsschutzempfinden anderer Staaten. Darauf, meine Damen und Herren, können Sie sich in dieser Republik verlassen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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