Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 203

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der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Molterer, Dr. Rosenkranz, Scheibner, Mag. Musiol eine Frist bis 8. September 2013 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag erfolgen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß unserer Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten und der Erstredner 10 Minuten sprechen darf. Stellungnahmen von Mitgliedern der Regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.36.45

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Diese von uns geforderte Fristsetzung zu dem Antrag, dem Unterausschuss zur Verwaltungsreform entsprechende Unterstützung zu geben, ist eine von 100. Wir haben 100 Anträge herausgefiltert, die wir heute mit einer Frist­setzung versehen wollen.

Warum ist das notwendig? – Wir haben immer wieder diskutiert, dass in den Aus­schüssen unzählige Anträge liegen. Ich kenne den wirklich aktuellen Stand nicht, aber es waren bis vor einem Monat 1 500 Anträge. Es sind dies in erster Linie Anträge der Opposition, aber nicht nur, die da in den verschiedenen Ausschüssen liegen. Bei diesen Anträgen geht es um ganz unterschiedliche Themen – aber auch darum, dass gleichberechtigte Abgeordnete sehr viel Arbeit in diese Anträge gesteckt haben, Ideen, Wünsche, auch Wünsche der Bevölkerung, mit in diese Anträge eingearbeitet haben, dass aber die Regierungsparteien sehr lange nicht bereit waren, Oppositionsanträge überhaupt zu behandeln, es sei denn in Einzelfällen, vor allem dann, wenn sie ein bestimmtes Interesse daran hatten. Sie haben darüber befunden, über welche Anträge wir reden und über welche nicht. Und wir haben eine Flut von Vertagungen gehabt.

Jetzt haben wir hier heute die letzte reguläre Sitzung. Wir werden zwar versuchen, die Ausschüsse für permanent zu erklären. Wir sind auch dagegen, dass sich der öster­reichische Nationalrat jetzt in die Sommerpause begibt, denn dann haben wir die Wahlen, dann ist die Konstituierung, und in Wahrheit kann der Nationalrat erst wieder im November die reguläre Arbeit aufnehmen. Vor allem sind damit diese 1 500 Anträge für den Reißwolf bestimmt, weil sie mit Ablauf dieser Legislaturperiode keine Gültigkeit mehr haben. Sie sind dann nicht einmal hier im Hohen Haus, im Nationalrat behandelt worden.

Das halte ich demokratiepolitisch, aber auch parlamentarisch für äußerst bedenklich. Denn: Wenn eine Mehrheit hier im Hohen Haus gegen die Inhalte dieser Anträge eintritt, dann sollte sie sie ablehnen. Die Anträge wären ganz normal, wie es sich gehört, im Ausschuss zu diskutieren, und wenn man sie bejaht, wird ihnen zugestimmt, und wenn man sie nicht bejaht, werden sie abgelehnt. Aber dann könnten wir auch hier im Plenum vor der Öffentlichkeit diese Inhalte debattieren.

Aber das Ganze zu verhindern, weil man aus dem einen oder anderen Grund über verschiedene Inhalte nicht reden will, das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren! Und deshalb werden wir die Möglichkeit, die wir haben, nützen und von den 300 Anträgen, die wir in den Ausschüssen noch liegen haben, 100 Anträge, die wir herausgefiltert haben, mit einer Frist versehen.

 


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