Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 247

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vorhandenen Erhebungsmaßnahmen nun die Anrechnung dazuhängen – und das ist ja wirklich etwas Gutes! Das können Sie den Bauern sagen: Es kommt endlich wieder einmal ein Zettel weg vom Schreibtisch, und nicht einer dazu! Aber das vergessen Sie leider Gottes. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir blicken in der Weinwirtschaft immer in die Zukunft. Wir haben gerade die Blüte hinter uns – es war in den meisten Gebieten eine gute Rebblüte –, der Fruchtansatz ist schön, wir sehen einem guten Jahrgang 2013 entgegen.

Ich glaube, einer der besten Weine der Welt hat sich auch ein hervorragendes Marketing verdient. Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken bei allen Mitarbeitern der Österreichischen Marketing-Gesellschaft, die nicht nur von der Weinwirtschaft selbst gelobt wird, sondern auch zahlreiche internationale Preise erringen kann. Daher ist es nur recht und billig, ihr auch die entsprechende Ausstattung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schenk. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Grosz: Es spricht die Weinsprecherin ! – Abg. Schenk – auf dem Weg zum Rednerpult –: Du tust trinken, ich tu sprechen! – Abg. Grosz: Auch Flaschengeist genannt! Franks Flaschengeist!)

 


20.02.19

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Kollegen von der ÖVP, der hier versucht hat, dieses Gesetz als Erfolg zu verkaufen, und positiv über die Weinwirtschaft berichtet hat: Positiv über die Weinwirtschaft kann man durchaus berichten, nur: dieses Gesetz ist in keiner Weise positiv, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und es hat sich im Ausschuss gezeigt, dass da auch die Meinungen der Abgeordneten der Regierungsparteien divergieren, wenn man sich das Abstimmungs­verhalten ansieht.

Es wurde auch schon angesprochen, dass eine Abgeordnete der ÖVP heute gegen dieses Gesetz stimmen wird. Dieses Gesetz wurde ja im Jänner dieses Jahres von der Tagesordnung abgesetzt, mit Unterstützung der Grünen damals, weil es eine Zweidrittelmehrheit dafür gebraucht hat. Es wurde zurückverwiesen, und schon damals hat sich Kollegin Höllerer gegen dieses Gesetz gerichtet beziehungsweise dagegen ausgesprochen.

Inhaltlich hat es der Vorredner erläutert, erklärt. Ich möchte aber die Art und Weise, wie das hier jetzt durchgesetzt wird, ansprechen und hinterfragen; und ich möchte auch hinterfragen, warum sich die FPÖ nun entschieden hat, hier zuzustimmen, wo sie ja immer massiv dagegen war. (Abg. Dr. Rosenkranz:  so einen Blödsinn, Frau Kollegin Schenk!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Huber vom BZÖ hat auch schon angesprochen, was hier im Hintergrund läuft, und vielleicht wird sich ja im Zuge der nächsten Wochen und Monate noch irgendetwas in diese Richtung aufklären.

Eines muss gesagt werden: Es wird hier der AMA so quasi die Allmacht gegeben. Die AMA wird ermächtigt, die Verordnung der Höchstbeiträge neu festzusetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Was heißt das? – Das heißt, dass sich der Parlamentarismus damit eigentlich verabschieden kann. Das ist ein Paradebeispiel dafür, wie damit umgegangen wird, wie hier versucht wird, das Parlament auch zu umgehen – so nenne ich es jetzt einmal –, die AMA noch mächtiger zu machen und mit diesem Gesetz zu ermächtigen, die Preise selbst festzulegen und auch die Bestim­mungen zur Entrichtung des Agrarmarketingbeitrags festzulegen.

 


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