Es kann so sein, dass in einem Jahr in einer Region, die an sich für Qualitätswein bekannt, berühmt, weltbekannt ist, nichts wächst. Das gibt es einfach, klimatische Unterschiede sind da. Und jetzt soll eine Möglichkeit und eine Lösung geschaffen werden, damit in einem solchen Jahr, wenn das Klima in einer anderen Region so weit passt, dass dort auch mehr an Qualitätswein produziert werden kann, diese Exportlücke geschlossen werden kann.
Das wird natürlich den einzelnen Winzer, den einzelnen Unternehmer mehr freuen. Aber es ist, glaube ich, bei jedem Winzer so: Wenn einem die Ernte durch Hagel, durch Frost oder welche Natureinflüsse auch immer kaputtgemacht wurde, dann freut sich unter Umständen ein anderer, aber dann ist man das dem anderen nicht neidig, sondern man muss leider mit sich selbst ins Reine kommen. Für die Weinwirtschaft insgesamt, nach außen, ist es aber notwendig, dass Österreich eine bestimmte Menge an Qualitätswein auch für den Export produzieren und entsprechend durch die Wein Marketing bewerben kann.
Der nächste Punkt: Bisher waren Genossenschaften und die Sektwirtschaft von einem Beitrag an die Österreich Wein Marketing ausgenommen. Sie haben von sich aus gesagt: Wir machen da mit! – Entschuldigung, das ist jetzt kein Drüberfahren oder sonst etwas, sondern das ist die Lösung, die die betroffenen Verkehrskreise – wie es so schön heißt – von sich aus getroffen haben.
Und jetzt kommen wir tatsächlich zu diesen AMA-Beiträgen, die in dieser Größenordnung laut BZÖ und Team Stronach alle Winzer in den Ruin treiben werden:
Betriebe bis 3 000 Liter sind von den Beiträgen generell ausgenommen. Das ist also die Struktur, die wirklich ganz klein arbeitet, im Familienbetrieb, ihre Ernte in der Genossenschaft abliefert; also bis 3 000 Liter ist gar nichts. Und darüber gibt es dann gesplittet für die Produktion der Traube und für das Abfüllen der Flasche zwei Teile. Das heißt, wenn jemand nur Trauben liefert, zahlt er die Hälfte von dem Beitrag, wenn jemand nur auf Flasche füllt, die Hälfte, und wenn jemand den kompletten Wirtschaftskreis macht, dann wird das Ganze gezahlt.
Worum handelt es sich? – Es wird auf eine Literflasche Wein abgestellt beziehungsweise auf den Traubenertrag. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von etwas mehr als 1 Cent pro Flasche. Da wird sogar unterschieden, ob es eine Bouteille ist, ob es eine Literflasche ist oder ein – leider Gottes nicht mehr so geschätzter, aber trotzdem wichtiger – Doppelliter; das Zwiemandl, die Magnum des kleinen Mannes, die Maurermagnum. Das ist an sich ein klares Beispiel dafür, dass das nicht nur an die Flasche selbst gebunden ist, sondern auch an die Füllmenge der Flasche.
Es geht also um einen relativ geringen Betrag. Natürlich, bei einer großen Winzergenossenschaft ist das für sich schon ein Betrag. Wenn man aber sagt, die Genossenschaft zahlt – laut Gesetzesvorschlag sogar freiwillig, die haben sich dazu bekannt – 300 000, 400 000, 700 000 €, dann muss man umgekehrt rechnen, welche Menge das insgesamt ist.
Gott sei Dank ist es so, dass Österreich auf dem Weg ist, nicht mehr ein reines Niedrigpreisweinland zu sein, sondern dass österreichische Qualitätsweine durchaus gute Preise – nicht nur in Österreich, sondern auch auf dem Weltmarkt – erzielen können. Und das war mit Sicherheit auch Ausfluss dessen, dass wir – mit „wir“ meine ich jetzt nicht, dass ich dabei gewesen wäre, sondern dieses Hohe Haus – nach dem Weinskandal beschlossen haben, eine Zweidrittelmaterie daraus zu machen, damit man sieht – denn an sich könnte man fragen: Bitte schön, in der Landwirtschaft eine Zweidrittelmehrheit, was ist denn da wichtig am Weinbau? –, die Qualität des österreichischen Weines ist so wichtig, dass wir uns im Parlament damit mit Zweidrittelmehrheit befassen müssen.
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