Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 256

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Pro ha Fläche darf nur eine bestimmte Menge an Trauben eingeführt werden, weiters wird an der Grenze kontrolliert und die Menge registriert.

Durch den EU-Beitritt Sloweniens änderte sich nichts; die Gesetze sollen sich jedoch 2015 ändern. Danach soll der Wein aus slowenischen Trauben als „Wein aus der EU“ bezeichnet werden und es darf auch keine „Stmk-Flasche“ mehr verwendet werden.

Durch diese Gesetzesänderung drohen den Doppelbesitzern große Nachteile, wie ein Preisverfall beim Wein und der Wegfall der österreichischen Prüfnummer.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Gleichenberger Abkommen beizubehalten, insbesondere damit die Doppelbesitzer nach dem Gleichen­berger Abkommen ihre Rechte behalten und auch nach 2015 bei ihren Weinen aus slowenischen Trauben die steirische Marke und die steirische Prüfnummer verwenden dürfen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Uhr einstellen! Das waren jetzt 8 Minuten!)

 


20.30.17

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich gebe allen meinen Vorrednern recht, die gesagt haben, dass die österreichischen Winzerin­nen und Winzer beste Weine höchster Qualität produzieren, die sich auch weltweit sehen lassen können. Dafür gilt auch unser Respekt und unsere Anerkennung der Arbeit dieser Winzerinnen und Winzer.

Die Intention, die hinter diesen Änderungen des AMA- und des Weingesetzes steht, ist der Erlass einer Verordnung, mit dem die Wein-Marketing-Beiträge um mehr als 100 Prozent erhöht werden sollen. Ich möchte das am Beispiel eines Betriebes erklären.

Ein 10-Hektar-Betrieb zahlt derzeit 550 € Marketingbeiträge an die Wein Marke­ting GmbH und wird künftig 1 200 € an die Wein Marketing GmbH zu bezahlen haben (Abg. Huber: Ja, unglaublich!), wenn es ein flaschenabfüllender Betrieb ist, der eine Größe von 10 Hektar aufzuweisen hat. Diese Berechnung fußt auf der Durchschnitts­ernte der letzten fünf Jahre und stützt sich auf die Daten der Statistik Austria.

Damit verbunden ist eine mehr als Verdoppelung der Wein-Marketing-Beiträge, und das stellt für die kleinen und mittleren Weinbaubetriebe, die flaschenabfüllende Betriebe sind, eine enorme finanzielle Belastung dar. Sie ist meiner Meinung nach ungerechtfertigt, und daher werde ich diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Huber. – Abg. Dr. Rosenkranz: Frau Höllerer, ich glaube, diesen 1 Cent pro Flasche zahlt der Konsument gerne! 1 Cent pro Flasche!)

20.31

 


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