Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 294

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Das gibt mir auch die Gelegenheit, mich bei all jenen Abgeordneten zu bedanken, denen es gelungen ist, trotz fraktioneller Unterschiede und trotz ideologischer Span­nungen bis zuletzt ein sachliches Diskussionsklima im Justizausschuss im Sinne von auf breiter Basis getragenen Lösungen zu fördern. Ich denke, dass es auch richtig ist, justizpolitische Themen so weit als möglich aus dem tagespolitischen Hickhack heraus­zuhalten, weil es ganz einfach für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger unseres Staates wichtig ist, zu wissen, dass der österreichische Rechtsstaat hoch entwickelt ist und dass die Justiz sehr wohl imstande ist, ihren Beitrag für die Konfliktlösung in unserem demokratischen Gemeinwesen zu leisten, mag auch an einzelnen Entschei­dungen oder Entwicklungen Kritik geübt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Strafprozessreform ist ja die Staatsanwaltschaft als Drehscheibe im Ermittlungsverfahren in den Mittelpunkt der Beobachtung und damit natürlich auch in manche Kritik geraten. Wir haben uns im Ministerium und in dem zur Evaluierung der Reform eingesetzten Unterausschuss des Justizausschusses eingehend und ausführlich mit den Auswirkungen und manchen Fehlentwicklungen in der Umsetzung dieser Reform auseinandergesetzt.

Mir ist es aber schon wichtig, zu betonen, dass die Expertinnen und Experten, die angehört wurden, einhellig die Struktur und die Zielsetzungen der Reform unterstützt haben. Ebenso wichtig und Auftrag an die nächste Legislaturperiode ist aber natürlich auch die weiter gehende Einigung über jene Themenfelder, die noch einer Präzisierung oder Nachschärfung bedürfen, um die Reform in eine positive Richtung weiterzu­ent­wickeln.

Hohes Haus! Lassen Sie mich noch ganz kurz zu den wichtigsten Bereichen der heute noch zu beschließenden Vorlagen kommen. Gerade auch im Sinne des Berichtes des Justizausschusses über die Evaluierung der Strafprozessreform verstärken wir die Effizienz des Rechtsschutzes im Ermittlungsverfahren durch die Bindung an Entschei­dungsfristen und durch die Ausdehnung der Einspruchsmöglichkeiten auf behauptete Rechtsverletzungen durch die Kriminalpolizei.

Der Anspruch jedes Beschuldigten, auch tatsächlich zu verstehen, was ihm vorge­worfen wird, soll durch eine verständliche und umfassende Rechtsbelehrung und Ausdehnung der Rechte auf Verdolmetschung und schriftliche Übersetzung garantiert werden.

Mit den Änderungen im Gesetz über die justizielle Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union verstärken wir die Effizienz der Unterstützung der nationalen Staatsanwaltschaften durch EUROJUST. Hier setzen wir gerade daran an, Rechtshilfe und Durchsetzung von Anordnungen und Ermittlungen mit Unterstützung von Justiz­behörden anderer Mitgliedstaaten zu beschleunigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesprochen auf den Vorfall in der Justiz­anstalt Josefstadt möchte ich hier zwei Punkte hervorheben, die mir besonders wichtig sind.

Zum einen ist das natürlich die Frage: Wie kann das Opfer bestmöglich unterstützt werden? Dazu müssen wir die Situation des Opfers beleuchten. Der zweite Punkt ist der Strafvollzug, insbesondere der Jugendstrafvollzug allgemein. Lassen Sie mich mit der Situation des Opfers beginnen.

Ich bedaure natürlich zutiefst, was dem Opfer widerfahren ist. Und natürlich darf so etwas in einer österreichischen Strafanstalt nicht passieren! Das ist völlig klar! Aber es ist auch klar, dass wir das, was geschehen ist, leider nicht mehr rückgängig machen können. Und jetzt geht es vielmehr darum: Wie kann man das Opfer bestmöglich unterstützen?

 


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