Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 306

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unbestritten konstante männliche und weibliche Bezugspersonen, die verlässlich sind und dem Kind Sicherheit geben. (Beifall beim BZÖ.)

Es nützt auch dem Kind, wenn wir ständig das Familienrecht verbessern. Das ist ganz klar. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Ich verweise gerade auf die Verbesserung der täglichen Obsorge-Angelegenheiten, die wir gemacht haben, auch für Kinder, die in eingetragenen Partnerschaften leben, auch das ist richtig. (Unruhe im Saal. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Aber darf ich noch meinen dritten Gedanken fortführen. Was nützt es wirklich dem Kind, einem achtjährigen, einem neunjährigen Kind, wenn es in die Lage gebracht wird, dass es seinen Freunden in der Schule erklären muss (Unruhe im Saal – Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), dass es zwei Väter oder zwei Mütter hat? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Manche haben drei Omas, manche zwei! – Ruf bei der ÖVP: Zwei sind normal! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Manche haben gar keine!) – Was nützt es dem Kind, wenn es in eine Situation gebracht wird, die Druck erzeugt und mit einer Zwangslage und auch mit einer Überforderung verbunden ist? (Beifall beim BZÖ.)

Daher sage ich, es spricht nichts oder wenig dafür. Daher werden wir diese Regie­rungs­vorlage ablehnen, denn sie ist letztendlich auch ein Schritt weiter in Richtung Freigabe der Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare. Und das lehnen wir ab. (Beifall beim BZÖ.)

23.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


23.17.25

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Die Adoptionsmöglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare ist für uns ein sehr heikles Thema. Die Fremdkind-Adoption, wie von den Grünen in zwei Anträgen gefordert, lehnen wir ganz deutlich ab, und zwar aus dem Grund, weil wir auch der Meinung sind, dass das Familienbild, Vater und Mutter, so vorgesehen ist und auch in der Natur so gelebt wird.

Meine Damen und Herren! Bei der Stiefkind-Adoption sehen wir aber das Kindeswohl im Vordergrund. Wir haben hier diesen dreitägigen Sitzungsmarathon mit einer Aktu­ellen Stunde begonnen, in der das Kindeswohl im Vordergrund gestanden ist. Meine Damen und Herren! Ich glaube, bei der Stiefkind-Adoption muss man auch das Kin­deswohl im Auge haben.

Das muss man sich vorstellen am Beispiel einer Mutter eines Kindes, die vom Vater geschieden wird. Das Kind geht mit der Mutter mit, und diese Mutter ist dann plötzlich der Meinung, dass sie eine Partnerin haben muss. Das heißt, sie geht eine gleich­geschlechtliche Beziehung ein und hat das Kind bei sich. Dieses Kind wächst dann in diesem Familienverband auf, akzeptiert die neuen Verhältnisse, lebt mit diesen neuen Verhältnissen von mir aus fünf, sechs, zehn Jahre, und dann stirbt die leibliche Mutter. Dann ist es natürlich schon problematisch, wenn ich dieses Kind aus dem gewohnten Umfeld herausreiße, vielleicht sind gar keine Eltern mehr da oder der Vater auch nicht oder er will das Kind nicht. Jetzt kommt es vielleicht zu den Großeltern, die es vielleicht auch nicht wollen. Und dann kommt es ins Kinderheim.

Jetzt erklären Sie von BZÖ und FPÖ mir einmal ganz einfach, was hier dem Kindes­wohl entspricht, ob dieses Kind in einem Kinderheim gut aufgehoben ist oder ob es besser bei der gleichgeschlechtlichen Partnerin aufgehoben ist. Deswegen, genau aus


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