Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 318

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und macht mich wirklich zuversichtlich, dass Justizpolitik trotz aller ideologischer Unterschiede und manchen Vorwahlgeplänkels stets ein sachliches Augenmaß bewiesen hat und hoffentlich auch weiterhin beweisen wird.

Das gilt auch für die Änderungen im Bereich der Terrorismusfinanzierung, die ich für sinnvoll halte, um Österreich und seinen Finanzplatz keiner ständigen Kritik von inter­nationalen Organisationen auszusetzen.

Abschließend noch zu Ihren Ausführungen, Herr Abgeordneter Grosz: Wir haben keine „wild gewordenen Staatsanwälte“, weder in Wiener Neustadt noch sonst wo in Österreich. Das weise ich entschieden zurück! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Ja, ja! Der hat sich so blamiert wie selten einer zuvor, und Sie machen ihn auch noch zum Oberstaatsanwalt! Ihr befördert ihn auch noch!)

23.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


23.54.41

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich habe mich noch zu Wort gemeldet, weil ich die Vorgangsweise bei der Bearbeitung dieses Paragraphen, insbesondere des § 278d, für eine der bedenklichsten halte, die mir jemals untergekommen sind. § 278d StGB wurde nämlich begleitet von einer APA-Aussendung eines Beamten, eines Spitzenbeamten des Finanzministeriums, der, weil wir nicht im vorauseilenden Gehorsam die Agentur­meinung sofort umgesetzt haben, in einer APA-Aussendung den Nationalrat und insbesondere die Mitglieder dieses Nationalrates herabgewürdigt hat.

Man kritisiert hier nicht Beamte, aber wenn Beamte sich über die APA zu Wort melden und die Mitglieder dieses Nationalrates herabwürdigen, weil sie nicht gleich das machen, was der Herr Beamte will, dann steht es auch an, diese Kritik anzubringen, dass das unangebracht ist, völlig unangebracht! (Beifall bei SPÖ, FPÖ, Grünen und BZÖ.)

Dann kommt noch dazu, dass er einen völlig dilettantischen Strafrechtsentwurf an den Justizausschuss geschickt hat und davon ausgegangen ist, dass wir das kritiklos hinnehmen. Es ist nur der Umsicht des Vorsitzenden des Justizausschusses zu ver­dan­ken, dass da kein Blödsinn passiert ist und dass man Gott sei Dank die Expertise des Justizministeriums eingeholt hat, denn sonst hätte das in einem Desaster geendet.

Dieser Beamte hat nicht das Recht, ein Mitglied dieses Nationalrates herabzuwürdigen. Er hat auch nicht die Kompetenz, strafrechtliche Bestimmungen zu entwerfen, die in Dilettantismus enden, und er hat schon gar nicht die Kompetenz, sich weiterhin im Strafrecht dilettantisch zu bewegen. Man sollte ihm das klarmachen. Also: Die Hände solcher Beamten weg von unserem Strafrecht und von unseren Justizthemen, denn das ist unangebracht und dilettantisch! (Beifall bei SPÖ, FPÖ, Grünen und BZÖ. – Abg. Dr. Bartenstein: Nur die roten Beamten sind gute Beamte, gell, Herr Wittmann? – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

23.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2575 der Beilagen.

 


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