Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 326

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Klar, die Ministerin kann mir natürlich zu Recht sagen, dass das die Umsetzung einer Richtlinie ist, zu der wir verpflichtet sind. Aber da ist die Frage, wo es auch einmal eine Grenze der Umsetzungen geben muss. Wir tun hier nichts anderes, als Wünsche der amerikanischen Unterhaltungsindustrie nachzuvollziehen und eine ohnehin schon, meiner Ansicht nach, völlig überzogene Schutzbestimmung weiter auszudehnen. 50 Jahre sind für eine Tonträgeraufnahme ja wohl mehr als ausreichend. Das auf 70 Jahre auszudehnen ist geradezu grotesk.

Richtlinie hin oder her: Wir sagen dazu nein und werden daher nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

0.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmel­bauer. – Bitte.

 


0.19.45

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Ich darf gleich vorwegnehmen: Wir stimmen dieser Richtlinie durchaus zu.

Ich glaube aber dennoch nicht, dass es der Weisheit letzter Schluss ist, und diese Bedenken haben wir im Ministerrat – vertreten durch die Ministerin – auch immer wieder eingebracht. (Beifall bei der ÖVP.)

Es bedarf hier einer umfassenden Diskussion auf europäischer Ebene und auch in Österreich und – die Ministerin hat es im Ausschuss schon anklingen lassen – auch einer Reform des Urheberrechtsgesetzes. Ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg, und ich bin optimistisch, dass wir dies in der nächsten Legislaturperiode umset­zen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Ing. Lugar.)

0.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


0.20.30

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich kann dieser Regierung auch jetzt zu später Stunde diese Kritik nicht ersparen: dass sie im Zusammenhang mit dem Urheberrecht nichts geleistet hat. Wir wissen, das ist ein ganz schwieriges Thema, aber eine Regierung ist dazu da, auch schwierige Themen zu lösen, und das ist in dieser Legislaturperiode nicht geschehen.

Ich nenne jetzt einmal nur fünf Punkte, in denen ich der Meinung bin, dass das Urheberrecht ganz dringend reformiert und novelliert gehört (Abg. Krainer: Wir wollen alle hören!):

Erstens: die Rechtssicherheit. Wir haben in diesem Land ungefähr acht Millionen Urheberrechtsverletzungen pro Tag, und ein Großteil davon entsteht dadurch, dass die Menschen nicht wissen, dass sie diese Urheberrechtsverletzungen begehen. Daher ist es notwendig, dass Rechtssicherheit entsteht.

Zweitens: Die Urheberinnen und Urheber kommen nicht mehr zu den ihnen zustehen­den Einnahmen. Das heißt, auch da ist Novellierungsbedarf.

Drittens: das Vertragsrecht. Die Künstler und Künstlerinnen sind in einer ganz blöden Lage, wenn sie gegenüber den großen Gesellschaften wie den Rundfunkanstalten, den Filmproduktionsfirmen und ähnlichen keine Verträge abschließen können, die ihnen die notwendigsten Rechte zugestehen.

 


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