Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 327

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Viertens: die freie Nutzung von geschützten Werken. Wir leben in Zeiten eines kulturellen Wandels, der es möglich macht, dass man nicht nur konsumiert, sondern dass alle auch aktiv produzierend teilnehmen. Und das bedeutet letztendlich, dass sich niemand mehr großartig um Urheberrechte kümmert.

Fünftens: die Reform der Verwertungsgesellschaften. Diese gehören transparent gestaltet und demokratisiert. – Und so weiter.

Das waren jetzt nur fünf Beispiele, und es ist nichts geschehen. Dafür aber, meine Damen und Herren, haben wir jetzt diese Novellierung, die eigentlich nichts anderes vorsieht als die Ausweitung der Schutzfristen von 50 auf 70 Jahre für Tonträger­hersteller und Darbietungen auf Tonträgern – und das ist eine Verbeugung gegenüber den großen Majors, gegenüber der Großindustrie im Musikbusiness. Ich kann Ihnen sagen, Frau Ministerin – und diesen Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen –: Das wäre nicht notwendig gewesen.

Frau Ministerin, Sie haben im Ausschuss gesagt, Sie haben im Rat der EU dagegen gestimmt; dazu kann ich nur berichten – wir haben das recherchiert –: Das stimmt nicht. Österreich hat sich der Stimme enthalten, und das bedeutet, dass Sie gemeinsam mit Litauen eigentlich eine Wende hätten herbeiführen können, sich aber einer Macht gebeugt haben, die aus den großen Ländern besteht. Da waren Sie einfach zu feig. Sie hätten tatsächlich eine Trendwende herbeiführen können.

Diese Verlängerung und Ausweitung der Schutzfristen dient überhaupt nicht den Künstlerinnen und Künstlern, dient überhaupt nicht den Urheberinnen und Urhebern; sie dient nur der Musikindustrie. Und es wäre ein Leichtes gewesen, da einmal etwas zu verändern.

Ich glaube, dass es notwendig ist, es einmal generell zu überdenken, ob Österreich immer den großen Ländern nacheifern muss, wenn diese irgendwelche Vorschläge haben, oder ob man nicht mit den vielen anderen kleinen Ländern ab und zu einmal das machen kann, was auch den Bürgerinnen und Bürgern nützt, in diesem Fall den Urheberinnen und Urhebern.

Ich denke, dass es in der nächsten Legislaturperiode mit uns gemeinsam eine Mög­lichkeit geben wird, das Urheberrecht zu novellieren; ich hoffe es. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

0.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


0.24.09

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der späten Stunde werde ich mich kurz fassen. Das österreichische Urheberrechtsgesetz bezieht sich auf das eigentliche Urheberrecht und die sogenannten verwandten Schutzrechte. Werke im Sinn des Urheberrechtsgesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst. Das geistige Eigentum der Urheber soll durch das Urheberrecht geschützt werden.

Bis dato ist es leider nicht gelungen, die widerstreitenden Interessen der Urheber einerseits und der Konsumenten, der Internet-User andererseits unter einen Hut zu bringen beziehungsweise auch den Verwertungsgesellschaften den geeigneten gesetzlichen Rahmen zu geben. Die heutige Vorlage beschränkt sich daher im Grunde darauf, die entsprechende EU-Richtlinie über die Schutzdauer des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte umzusetzen. Es geht darum, die Dauer der Schutzfrist


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