Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 328

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von 50 – Sie haben es schon gehört – auf 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung zu erhöhen.

Diesen Beschluss müssen wir heute so fassen. Die EU hat dem österreichischen Gesetzgeber aufgetragen, diese Richtlinie bis 1. November 2013 umzusetzen. Ohne die zwingende Vorgabe durch die Richtlinie wurde im Gesetz auch festgelegt, dass die Verlängerung der Schutzdauer durch dieses Bundesgesetz weder eine Erhöhung der Tarife der Verwertungsgesellschaften für die Vergütungen noch eine Änderung in der Verteilung der Einnahmen aus diesen Vergütungen zwischen verschiedenen Rechte­inhabern rechtfertigt.

Im Interesse der Künstlerinnen und Künstler und der Urheberinnen und Urheber wäre es sehr wichtig, dass wir in der nächsten Gesetzgebungsperiode eine wirklich grund­legende Reform dieses Urheberrechts zustande bringen. Ich bin optimistisch. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

0.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Grosz zu Wort. – Bitte.

 


0.26.10

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Gegen die Verlängerung der Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre gibt es Bedenken seitens des Konsumentenschutzes, diese Bedenken teilen wir. Das Urheberrecht braucht aus unserer Sicht eine Gesamt­reform, nicht dieses weitere Flickwerk, das heute hier präsentiert wird. Wir lehnen es daher ab und stimmen nicht zu. (Beifall bei BZÖ und Team Stronach.)

0.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Dr. Karl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


0.26.54

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sogenannte Schutzdauerrichtlinie hat auf EU-Ebene zuletzt eine Änderung erfahren, und diese Änderungen gilt es nun bis 1. November 2013 in das nationale Recht umzusetzen.

Herr Abgeordneter Zinggl hat gesagt, ich hätte im Justizausschuss gesagt, Österreich hat dagegen gestimmt. – Das stimmt nicht. Ich habe gesagt, Österreich hat nicht zugestimmt. Ich habe nicht gesagt, dass wir dagegen gestimmt haben. Ich habe gesagt, Österreich hat nicht zugestimmt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Zinggl. – Abg. Grosz: Babylonische Sprachverwirrung!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, und vor allem Herr Abgeordneter Zinggl! Ich gebe Ihnen in einem Punkt völlig recht: Das Urheberrecht bedarf einer grundlegenden Reform. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, auch kurz in die Zukunft des Urheberrechts zu blicken, denn Kreativität und geistige Leistungen müssen natürlich auch im digitalen Zeitalter nach wie vor noch etwas wert sein. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, genau!)

Ich sehe im Bereich des Urheberrechts einen grundlegenderen Reformbedarf als das, was heute hier vorliegt – das ist völlig klar –, denn es ist meines Erachtens wirklich vollkommen klar, dass man angesichts der rasanten Entwicklungen der neuen Kom­munikationstechnologien rechtlich nicht einfach beim Status quo bleiben kann. Man muss natürlich auch rechtlich die Realität nachvollziehen, muss eben die Regelungen den neuen Kommunikationstechnologien anpassen. Neue Möglichkeiten und Heraus-


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