Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll217. Sitzung / Seite 103

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Die Wiederholungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung bereits durch die ein­malige Rechtsverletzung indiziert. Das Gericht verbietet dem Abgeordneten Strache, das zu wiederholen. (Beifall bei den Grünen.)

Er weiß auch ganz genau, warum das Gericht ihm das verbietet. Er weiß auch ganz genau, warum er diesen untauglichen Versuch unternommen hat. Seine Hoffnung war offensichtlich, dass sich das Gericht ein bisschen Zeit lässt. – Pech gehabt, Herr Klubobmann Strache! In diesem Fall hat die österreichische Justiz schnell und gegen Sie entschieden. Herr Kollege von der Österreichischen Volkspartei, Sie haben das noch nicht gewusst, aber ich ersuche Sie, auch bei Ihren Zwischenrufen die Entscheidung eines ordentlichen Gerichts mit einzubeziehen. (Beifall bei den Grünen.) – So viel zum einzigen Vorwurf, der während des gesamten Nationalrats­wahl­kampfes gegen uns Grüne erhoben worden ist! (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.)

So, jetzt wieder zurück zur Korruption: Es gibt zwei noch nicht rechtskräftige Urteile, die die beiden ehemaligen beziehungsweise einen Noch-Freiheitlichen dazu verur­teilen, unter anderem Geld zurückzuzahlen.

Ich frage Sie eines, Herr Klubobmann Bucher – Sie kennen das Gerichtsurteil, Sie haben dazu öffentlich Stellung genommen –: Sind Sie bereit, die 960 000 € – ein Gericht hat erkannt, dass das wahrscheinlich illegale Parteienfinanzierung ist, dass das jedenfalls Geld ist, das Ihnen und Ihrer Partei nicht zusteht – noch vor dem Wahltag zurückzuzahlen? (Zwischenruf des Abg. Bucher.) Sind Sie als BZÖ bereit, den Wählerinnen und Wählern und den Menschen in dieser Republik ein klares Signal zu geben: Ja, ich weiß – spätestens durch dieses Gerichtsurteil –, dass dieses Geld nicht dem BZÖ gehört, sondern der Telekom? Sind Sie bereit, diesen Schritt tätiger Reue im Namen Ihrer Partei zu machen und dieses Geld zurückzuzahlen?

Die gleiche Frage ist an die Freiheitliche Partei zu richten. In der Causa Telekom/Rumpold gibt es ein fast gleichlautendes erstinstanzliches Urteil, das sagt, die Freiheitliche Partei habe 600 000 € zurückzuzahlen.

Herr Klubobmann Strache! Sind Sie bereit, noch vor dem Wahltag dieses Geld zurückzuzahlen, oder brauchen Sie noch eine gerichtliche Instanz und noch eine gerichtliche Instanz? (Abg. Kickl: Da sind Sie die falsche Instanz! – Abg. Dr. Graf:  Miete!) Wie oft muss die Freiheitliche Partei verurteilt werden, damit sie ein erstes Mal Geld, das ihr nicht gehört, zurückzahlt? (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der FPÖ: Schaffen Sie jetzt die Instanzen ab, oder wie ist das?) Das ist die Frage, die Sie rechtzeitig vor dieser Wahl zu beantworten haben.

Natürlich können Sie wieder hergehen und sagen: Ja, aber bei der ÖVP ist es viel mehr. – Stimmt, bei der ÖVP ist es viel mehr! Die ÖVP hätte zurückzuzahlen: 72 600 € dubiose Geldflüsse von den Österreichischen Lotterien; 50 000 € auf ein ÖVP-Konto von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich – dubioser Geldfluss! –; 10 000 € Tele­kom, Amon – da wird gegen den Beschuldigten Werner Amon ja bereits das Strafverfahren geführt (Zwischenruf bei der ÖVP) –; 96 000 € im sogenannten Jugendwahlkampf 2008 der Österreichischen Volkspartei, ebenfalls ein dubioser, wahrscheinlich illegaler Geldfluss.

Und vergessen Sie bitte nicht: 2 130 000 €, die zwei Landwirtschaftsminister durch Tarnfirmen unter vorsätzlicher Täuschung der Öffentlichkeit direkt an den Bauernbund geschleust haben. Das sind keine Telekom-Gelder, das sind keine Lotterien-Gelder, das sind keine Raiffeisen-Gelder. Das sind Steuergelder! Mehr als 2 Millionen € aus dem Budget des Landwirtschaftsministeriums sind unter Täuschung der Öffentlichkeit, unter Täuschung des Nationalrates von Landwirtschaftsministern der ÖVP an den Bauernbund geleitet worden. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kickl und Dr.  Moser.) Und ich sage Ihnen eines, Herr Klubobmann Kopf: Diese Frage sollten Sie beant-


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