Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll217. Sitzung / Seite 105

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

eines nicht vergessen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Korruption schadet dem Rechtsstaat und damit natürlich auch unserer demokratischen Gesellschaft.

Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass es bei Korruption ja auch darum geht, dass die Bevölkerung Vertrauen in die Justiz und Vertrauen in die Politik haben muss. Wenn die Bevölkerung kein Vertrauen mehr in die Politik hat, kein Vertrauen mehr in die Justiz hat, vor allem auch kein Vertrauen in das Funktionieren der Justiz hat, dann hat das negative Konsequenzen für unsere Gesellschaft, negative Konsequenzen für unseren Rechtsstaat und für unsere Demokratie. Deshalb war es mir von Anfang an wichtig, dass wir das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und damit natürlich auch diese wichtige Säule des Rechtsstaates wieder stärken.

Seit meinem Amtsantritt verfolge ich auch die Linie, dass wirklich in allen Korrup­tionsfällen ohne Ansehen der Person ermittelt und geurteilt werden muss. Ich halte das für ganz, ganz wesentlich, wenn es um die Bekämpfung von Korruption geht, denn dabei kann es keine Rolle spielen, wer in ein Verfahren involviert ist, um welche Person in welcher Funktion es sich dabei handelt. Das muss insbesondere dann gelten, wenn es sich um Personen des öffentlichen Lebens handelt.

Gerade bei Personen des öffentlichen Lebens darf es ganz einfach keine Sonder­behandlung geben. Dafür habe ich mich immer eingesetzt, und es ist mir auch persönlich ein ganz großes Anliegen, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte bestmöglich dabei unterstützt werden, alle strafrechtlich relevanten Fälle wirklich lückenlos und ohne jede Beeinflussung oder Behinderung von außen aufklären zu können. Ich glaube, dass die Arbeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte wirklich für sich spricht. (Abg. Dr. Moser:  und warum warten Sie so lange mit Ihrer Ent­schei­dung im Fall Faymann?)

In den letzten Monaten haben wir viele Verfahren miterleben können, wo es bereits erstinstanzliche Verurteilungen gibt, viele Ermittlungsverfahren laufen. Das heißt, Sie sehen, dass die Justiz tatsächlich ohne Ansehen der Person ermittelt und urteilt. (Abg. Dr. Moser:  Faymann! Ohne Ansehen der Person!)

Da möchte ich schon auch eines sagen, Frau Moser, weil Sie immer dazwischenrufen: Ich war am Anfang skeptisch, als parallel zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss gelaufen ist, aber in Wirklichkeit hat sich das für die Staatsanwaltschaft insofern als gut erwiesen, als da erstmals auch die sehr gute Arbeit der Staatsanwaltschaft wirklich sichtbar geworden ist.

Die Arbeit des Untersuchungsausschusses basierte ja auf den bereits erfolgten Ermitt­lungsschritten und Ermittlungsarbeiten der Staatsanwaltschaften. Insofern konnte gezeigt werden, dass die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tatsächlich sehr gute Arbeit leisten, dass sie diese nach wie vor leisten. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Ich möchte mich wirklich bei Ihnen, Frau Abgeordnete Moser, und auch bei allen anderen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses dafür bedanken, dass die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft so gut funktioniert hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten aber nicht den Wahlkampf dazu nutzen, völlig außer Acht zu lassen, was im Bereich der Bekämpfung von Korruption gemeinsam geleistet wurde. Ich darf Sie daran erinnern, dass hier im Parlament eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts beschlossen worden ist, sogar einstimmig beschlossen worden ist.

Es handelt sich um das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012, und es war wirklich großartig, dass alle Fraktionen da gut zusammengearbeitet haben, dass alle Fraktionen eine sehr sachliche, inhaltlich sehr fundierte Diskussion geführt haben und am Ende eine sehr gute Änderung des Korruptionsstrafrechts herausgekommen ist,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite